Ausgabe 
6.4.1859
 
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Hadersleben, Nulte, Lehr. I. Blum v.

Mayländer, chit. Reuter u. Rastatt; v. Wurms; , Verw. v. , Keffelheim , Eckenbach [ v. Siegen

für die

Stadt und den Kreis Gießen

Mittwoch den 6. April

Jo 28

J =, tr Auswärts abunnirt man stch bei allen Pustämtern. - In Gießen bei der Erpebrtrun (Canzleiberg Lrt. B. Nr. 1). - Einru-kungsgevuyr ru oi

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

Fleischtare.

Ochsenfleisch ..........

Kuhfleisch -

Rindfleisch

Kalbfleisch

Schweinefleisch ........

Hammelfleisch .........

Schaaffleisch .........

Leberwurst ....

Bratwurst

Schwartenmagen

Blutwurst geräucherter Speck Schinken ..........

Dörrfleisch .

per Pfund ,/ ff ff ff

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fr. 16 13

11

9

Rinbsfett . . .

Nierenfett . . . . . ......

Schweineschmalz . . . . desgleichen ausgelassenes ......

Brodtare.

8

Pfund

Gerste- und ,

16

21

ordinäres f */$

bestehend

20

4t

Brob aus ) %

Korn-Mehl

24

2l

gemischtes % Brod aus ) %

Waizen- und

bestehend

18

4i

Korn-Mehl

32

Loth

Quint

24

5

2 Wasserweck

22

4

3 Milchbrod

.....

per Pfund

f, tf

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2) Für die andern Städte und Otte be£ Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

fr.

20

24

24

28

fr 51

H| 6

12

1 1

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als IV, Pfund Zugabe befindlich sein.

Gerichtliche und Privat

Edictaiiadung.

Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachung.

698) Ueber das starf überschuldete Ver­mögen des Schuhmachers Philipp Theo­dor Kimmel zu Wieseck ist von Groß­herzoglichem Hofgericht der Coneurs erfannt.

Es werden daher alle Diejenigen, welche Forderungen irgend einer Art an den ge­nannten Schuldner zu bilden haben, aufge- fvrdert, dieselben bis

Montag den 20. Juni d. I., Vormittags 10 Uhr, dahier anzumelden, bei Vermeidung des sonst stillschweigend eintretenden Ausschlusses da­mit von der Coneursmasse.

Zugleich soll in dem genannten Termin Arrangement über gütliche Erledigung des i Coneurses versucht und in dessen Entstehung;

über die fernere Behandlung desselben, ins­besondere die Wahl eines Massepflegers und eines Gläubiger-Ausschusses, Beschluß ge­faßt werben.

Es werden daher alle Gläubiger des Philipp Theodor Kimmel hierzu auf den genannten Termin unter dem Rechtönachtheil vorgelaven, daß alle im Termin nicht per- sönlich erscheinende oder durch gehörig Be­vollmächtigte vertretene Gläubiger als den Beschlüssen der Mehrheit der Erschienenen, auch bezüglich eines etwa zu Stande fern« menken Arrangements, beitretend werden angesehen werben.

Gießen, am 28. März 1859.

Großherzogliches Lanbgericht Gießen. Ploch.

709) Die im Schutzbezirk Fernewald aufgearbeiteten Dornwellen werben um den Tarifpreis, 2 fl. 35 fr., aus der Hand abgegeben, und sind desfallsige Anmeldungen bei dem Forstwart Dem in Annerod zu machen.

Gießen , den 5. April 1859.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Verweigerungen.

Main - Weser - Bahn.

669) Montag den 11. April, des Vormittags um 10 Uhr, sollen auf dem Büreau des Unterzeichneten