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für die
Stadt und den Kreis Gießen
Mittwoch den 6. April
Jo 28
J =, tr Auswärts abunnirt man stch bei allen Pustämtern. - In Gießen bei der Erpebrtrun (Canzleiberg Lrt. B. Nr. 1). - Einru-kungsgevuyr ru oi
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
Fleischtare.
Ochsenfleisch ..........
Kuhfleisch -
Rindfleisch
Kalbfleisch
Schweinefleisch ........
Hammelfleisch .........
Schaaffleisch .........
Leberwurst ....
Bratwurst
Schwartenmagen
Blutwurst geräucherter Speck Schinken ..........
Dörrfleisch .
per Pfund ,/ ff ff ff
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fr. 16 13
11
9
Rinbsfett . . .
Nierenfett . . . . . ......
Schweineschmalz . . . . desgleichen ausgelassenes ......
Brodtare.
8
Pfund
Gerste- und ,
16
21
ordinäres f */$
■ bestehend
20
4t
Brob aus ) %
Korn-Mehl
24
2l
gemischtes । % Brod aus ) %
Waizen- und
• bestehend
18
4i
Korn-Mehl
32
Loth
Quint
24
5
2 Wasserweck
22
4
3 Milchbrod
.....
♦ • ♦
per Pfund
f, tf
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2) Für die andern Städte und Otte be£ Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
fr.
20
24
24
28
fr 51
H| 6
12
1 1
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als IV, Pfund Zugabe befindlich sein.
Gerichtliche und Privat
Edictaiiadung.
Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachung.
698) Ueber das starf überschuldete Vermögen des Schuhmachers Philipp Theodor Kimmel zu Wieseck ist von Großherzoglichem Hofgericht der Coneurs erfannt.
Es werden daher alle Diejenigen, welche Forderungen irgend einer Art an den genannten Schuldner zu bilden haben, aufge- fvrdert, dieselben bis
Montag den 20. Juni d. I., Vormittags 10 Uhr, dahier anzumelden, bei Vermeidung des sonst stillschweigend eintretenden Ausschlusses damit von der Coneursmasse.
Zugleich soll in dem genannten Termin Arrangement über gütliche Erledigung des i Coneurses versucht und in dessen Entstehung;
über die fernere Behandlung desselben, insbesondere die Wahl eines Massepflegers und eines Gläubiger-Ausschusses, Beschluß gefaßt werben.
Es werden daher alle Gläubiger des Philipp Theodor Kimmel hierzu auf den genannten Termin unter dem Rechtönachtheil vorgelaven, daß alle im Termin nicht per- sönlich erscheinende oder durch gehörig Bevollmächtigte vertretene Gläubiger als den Beschlüssen der Mehrheit der Erschienenen, auch bezüglich eines etwa zu Stande fern« menken Arrangements, beitretend werden angesehen werben.
Gießen, am 28. März 1859.
Großherzogliches Lanbgericht Gießen. Ploch.
709) Die im Schutzbezirk Fernewald aufgearbeiteten Dornwellen werben um den Tarifpreis, 2 fl. 35 fr., aus der Hand abgegeben, und sind desfallsige Anmeldungen bei dem Forstwart Dem in Annerod zu machen.
Gießen , den 5. April 1859.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
Verweigerungen.
Main - Weser - Bahn.
669) Montag den 11. April, des Vormittags um 10 Uhr, sollen auf dem Büreau des Unterzeichneten


