%

HO nun en wirv. In denjenigen Fällen, in welchen Versicherte durch die Bemühungen der Versicherungs-Anstalt nicht vertreten werden können, erhalten deren Versicherer die .bereits bezahlte Einlage nach Maßgabe des §. 25 der Statuten zurück, und wirv deßhalb nach erfolgter Completirung das Erforderliche verfügt werden.

Die Versicherungs-Anstalt wird nämlich vie geeignet scheincnven Mittel anwenden, um noch Leute aufzufindcn, welche sich als Einsteher engagiren lassen wollen, um hierdurch die Vertretung ter noch unvertretenen Versicherten möglich zu machen; es werden aber hiermit alle Th eil nehm er an der Versicherungs-Anstalt für das Musterungs. und Ziehungsjahr 1858 davon in Kenntniß gesetzt, daß ver Fall des Artikels 16 des Gesetzes cingctreten ist, damit dieselben ihre Bemühungen zur Auffindung von Einstehern mit Denen der Anstalt vereinigen mögen, womit zugleich an diejenigen Inländer, welche geneigt sind, als Einsteher in den Militär­dienst zu treten und die hierzu vorgesehriebenen Eigenschaften besitzen, die Aufforderung verbunden wird, sich zu diesem Behufe bei dem betreffenden Großherzvglichen Kreisamte baldigst anzumelden.

Zugleich werden sämmtliche Theilnehmer der Versicherungs-Anstalt für 1858 vorläufig benachrichtigt, daß fast .für sämmtliche Versicherte, welche der Anstalt verbleiben werden, ein Stellvertreter erforderlich ist und darum eine nicht unbedeutende Nachzahlung nothwendig werden wird, deren Betrag demnächst auf alle Versicherer ausgeschlagen und von denselben nach Maßgabe des §. 30 der Statuten erhoben werden wird, wobei Diejenigen Versicherten, für welche diese Nachzahlung nicht rechtzeitig geleistet wird, den in dem erwähnten §. angegebenen Nachtheilen ausgesetzt sind.

Darmstadt, Den 27. April 1859.

GroUerMliches Ministerium des Innern.

v. D a l w i g k. Zimmermann.

Gießen, am 3. Mai 1859.

Betreffend: Die Ableistung des Huldiguugs- und Verfassungs-Eides.

Das

G r o ß h k rz o g l i ch e K r e i s a m t Gießen

an . T.

die Großherzoglichkn Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern Sie au die zeitige Einladung Der Eidespflichttgen und Erstattung der deßfallsigen Berichte.

. . K ü ch l e r.

Polizeiliche K e k a n ntmachun g.

Zur Bemessung für die Taubenbesitzer hiesiger Stadt wird hiermit bekannt gemacht, daß Die Tauben wegen eingetrctrner Saatzeit vom 1. Mai bis zum 31. Mai d. I. bei Vermeidung der im Art. 79 Des FelDstrafgesetzes angedrohten Strafe von einem Gulden in jedem einzelnen Fall in den Schlagen einzuhalten sind.

Gießen, am 30. April 1859. Großherzogliche Polizeiverwaltung Der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover, Polizei-Rath.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachung.

932) Für mehrere Waisenkinder werden Pflegeltern gesucht. Wer geneigt ist, eines oder mehrere in Erziehung und Pflege zu nehmen, wolle sich hier anmelden.

Gießen, den 29. April 1859.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Versteigerungen.

Die Anfuhr von Sand bei der Stadt Gießen.

930) Donnerstag den 5. Mai 1859, des Vormittags 9 Uhr,

soll Die Anfuhr von 2% Klaftern Lahnkies, veranschlagt zu 42 fl. 30 fr., auf Dem hie­sigen Rathhause an Den WenigstsorDernden vergeben werven.

Gießen, Den 29. April 1859.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________D. Ebel.___________ 913) Montag Den 9. Mai D. I.,

Nachmittags um 2 Uhr, sollen dahier Die Jagden der Gemarkungen

Atzbach, Dorlar, Dudenhofen, Garbenheim, Kinzenbach, Krofdorf-Gleiberg, Vetzberg und Launspach, welche Ende Juni pachtfällig werden, auf weitere neun Jahre verpachtet werden.

Atzbach, den 27. April 1859.

Der Bürgermeister: Colnöt.

Das Schälen von Lohrinde, der Abtrieb und das Aufarbeiten von Holz.

963) Donnerstag den 5. Mai 1859, des Morgens 9 Uhr,

soll der Abtrieb von circa 4 Morgen Eichen­bestand , sowie das Schälen von. circa 120 Ctrn. Lohe und das Aufarbeiten des Holzes, auf hiesigem Rathhause an den Wenigst- forderuden vergeben werden.

Gießen, Den 3. Mai 1859.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Holz- und Braunkohlen-Lieftrung.

941) Mittwoch Den 11. D. Mts., Vormittags 11 Uhr,

soll Die Lieferung von 25 Stecken Buchen­

Scheidholz und 240 Etr. Braunkohlen für das hiesige Militäreommando, sodann von 40 Stecken Buchen-Scheidholz, 18 Stecken Buchen-Prügelholz und 500 Etr. Braun­kohlen für das hiesige Provinzialarresthaus, auf Der Geschäftsstube Der unterzeichneten Kasse an den Wenigstnehmenden versteigert werden.

Gießen, am 2. Mai 1859.

Großherzogliche Criminal- und Polizeikaffe Der Provinz Oberheffcn.

Gönz en.

Holzversteigerung.

964) Montag den 9. Mai d. I.,

Des Vormittags um 8 Uhr anfangend, sollen in Dem Freiherrlich v. Rabenau'schen Walddistriet Forst bei Reiskirchen, unmittel­bar an Der Staatsstraße, Der Leppermühle gegenüber, nachstehende Holzsortimente meist- bietenD versteigert werden, als: 21650 Wellen Nadel-Reisholz,

132 Stämme Fichten- und Kiefernholz von 25 bis 40 Fuß Länge u. 5 '/, bis 7 Zoll Durchmesser, = 1300 Cu- bikfuß enthaltend,