werden, als auch tote, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dem RecrutirungSrath erscheinen und daselbst Reclamationen Vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterziehen wollen, den 22. October l. I., Morgens halb 8 Uhr, auf dem Regierungsgebäude dahier, versehen mit einem versiegelten von der betreffenden Großherzoglichen Bürgermeisterei ausgestellten Signalement ihrer Person, und allen sonstigen für ihre Reklamation sprechenden Beweismitteln (Zeugnisse der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvorstänve, glaubhafter Privatpersonen, deren Zeugnisse jedoch gerichtlich beeidigt sein müssen) sich anzumelden haben.
Ferner haben alle bei der letzten Truppenergänzung von den Regimentern und Corps als untauglich rc. zurückgewiesenen Recruren, welche zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Uniauglichkeit bei dem RecrutirungSrath erscheinen müssen, ebenfalls mit einem verschlossenen von der betreffenden Bürgermeisterei ausgestellten Signalement ihrer Person und dem vom Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsschein, den 22. October l. I., Morgens halb acht Uhr, in demselben Locale sich einzusinden. Sollte Einer oder der Andere von den Militärpflichtigen, die bei der diesjährigen Musterung im Kreise Gießen nicht erschienen und als dem Gesetz ausgewichen notirt worden sind, in seine Hcimath zurückgekehrt sein, so haben Sie diese Leute an den RecrutirungSrath vorzuladcn und uns von dieser Vorladung sofort Anzeige zu machen.
Diejenigen Leute, wclcke ohne das vorgeschriebene Signalement vor dem RecrutirungSrath erscheinen, haben sich der Abweisung zu gewärtigen, was ebenfalls bekannt zu machen ist. Den Empfang dieses Ausschreibens und die erfolgte Bekanntmachung dessen Inhalts haben Sic längstens bis zum 15. October d. I. berichtlich anzuzeigen.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, ______________________________________________________Regierungs - Rath. ____________________________________________
Geeichtirche und Privat Bekanntmachungen.
Edirtalladung.
1990) Nach erkanntem Concurse über das Vermögen des Johannes Weber III. von Crumbach werden Alle, welche an den- selben Ansprüche zu bilden haben, aufgefordert, solche bei Vermeidung stillschweigend erfolgenden Ausschlusses
Freitag Den 29. October l. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begründen, auch etwaige Vorzugsrechte geltend zu machen. Bei den weiteren, in diesem Termin über vergleichsweise Beseitigung des Concurses, Bestellung eines Massepflegers, Erwählung des Gläubigerausschusses :c. gefaßt werdenden Beschlüssen werden alle nicht mitwir- kenden Gläubiger, sowie diejenigen, welche ihre Vertreter nicht mit der genügenden Vollmacht versehen, so betrachtet werden, als wären sie der Mehrheit beigetreten.
Gießen, den 15. September 1858.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Stadtrichter.
Besondere Bekanntmachungen. Die Anschaffung und Unterhaltung der Fasselochsen in der Gemeinde Gießen.
1937) Die Stadt Gießen wird für die Anschaffung und Unterhaltung der, für das hiesige Zuchtvieh nöthigen zwei Fasselochsen, vom nächsten Jahr an in der Weise sorgen, daß sic den Ochsenhaltern das Sprunggeld der gedeckt werdenden Thiere überläßt und außerdem jedem noch eine Prämie von 30 bis 40 fl. zahlt.
Diejenigen hiesigen Einwohner nun, welche hiernach einen Ochsen für die Gemeinde anschaffen und unterhalten wollen, werden ersucht, ihre desfallsigen Anerbietungen binnen 14 Tagen hier abzugeben.
Gießen, am 18. September 1858.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
1988) Der Pfandschein Nr. 39790 ist angeblich verloren worden. Da der Gegenstand eingelöst werden soll, so werden Alle, welche Ansprüche an jenen Schein bilden können, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand verabfolgt werden wird.
Gießen, den 27. October 1858.
Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.
Fcldstrafen-Erhebnng bei dem Rentamt Gießen.
1984) Die Feldstrafen von der 4. Periode l. I. können vom 1. bis 15. k. Mts. an hen Zahltagen: Dienstags und Samstags ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, den 25. September 1858. Großherzogliches Rentamt Gießen.
Melchior.
Der Rechner: Wittich.
Gießen, am 27. September 1858.
3439 / 2 6.
V e r st e i g e r u n g e n.
1989) Die nachverzeichneten Aecker und Wiesen sollen
Mittwoch den 6. October 1858, Vormittags 9 Uhr, auf hiesigem Rathhause auf weitere 6 Jahre, von 1859 bis einschließlich 1864, an die Meistbietenden öffentlich verpachtet werden, und zwar:
Vom K i r ch c n g u t.
286 Wiese am Busch, neben Johs. Schäfer, war bisher an Heinrich Steller zu Annerod verpachtet.
Wiese in den Simmertswiesen, neben Melchior Sommerlad, PH. M. S. zu Wiescck, war bisher an PH. Hildebrand II. zu Wieseck verpachtet.
Wiese an der Oberlach beim Kessel, neben Kaspar Völzel, M. S. zu Wieseck, war bisher an PH. Seibert zu Wieseck verpachtet.
Wiese über dem Sauergraben, oder am Stelzenmorgen, neben Postmeister Kempf, war bisher an Kaspar Kling zu Wieseck verpachtet.
Vom Plock'schen Hospital.
Acker in der Stephansmark, jenseits der Wieseck, war bisher an Ludwig Hauß verpachtet.
Acker in der Stephansmark, diesseits der Wieseck, war bisher an Gottlieb Strauch Wittwe verpachtet.
Acker am untersten Riegelpfad, auf die Gärten stoßend, war bisher an Georg Röbcr verpachtet.
Wiese am Wallfurth, auf die kleine Weide stoßend, war bisher an Hofgerichts-Akvocaten Briel verpachtet.
Wiese auf der Au am Felsgraben, ohnfern der Oberlach, war bisher an Johs. Simon von Wismar verpachtet.
Flurbuch all neu 3386/ 1 48/
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otwtv. Vom Hospitalgut.
276 Wiese in der Ochsenwiese, neben Buchhändler Heyer und Schullehrer Deines, war bisher an Heinrich Steller zu Annerod verpachtet.
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