AnzeigMstt
für die
Sta-t und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 st. 53 kr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften bie gespaltene Zeile 3 kr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet-
Samstag den 27. Februar
1838
Jahr 1857
h m e
790 fl. 41% kr.
JUIiHI
An
//
Lich, den 30. Januar 1858.
Vorrath von vorigem Jahr Freiwillige Beiträge vom Jahr 1857
513 Handwerker, ä 6 kr. Arme zu Lich
Hattenrod Garbenteich Birklar .
Ober-Bessingen .
Muschenheim
Ettingshausen und Münster
U s g
51
132
22
49
22
5
5
74
Besoldungen Buchbinderlohn .
a b fl. 18 „ 36 n 32 „ 36 „ 32 ., 12 , 12 „ 32
363 fl. 30 kr.
40 „ - „ — „ 48 „
Bekanntm a ch u n g.
Die Rechnung des seit dem Jahr 1849 zur Abstellung des Bettelns in Lich gegründeten Armenvereins hat im folgendes Resultat geliefert.
289 fl. 35% kr.
501 „ 6 „
Summe e: kr.
--------------------------404 fl. 18 fr.
Bleibt Vorrath . 386 fl. 23% kr.
Namens des Ausschusses des Armeuvcreins: E o l o n i u s.
Gerichtliche und
HKrivKt- Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
350) Die
Verpflichtung von zwei Nachtwächtern für Gießen,
nämlich des Ludw. Dechert und Friede. Krö cker von hier, wird zur Kenntniß des hiesigen Publikums gebracht.
Gießen, den 18. Februar 1858.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
____________ D. Ebel.
354) Die in den Art. 16 und 20 des Gesetzes vom 22. März 1852 vorgeschric- bene Ausloosung der Haupt- u. Ergänzungs- Geschworenen für die Assisen der Provinz
Oberheffen, im II. Quartal 1858, soll in öffentlicher Sitzung,
Freitag den 19. März 1858, Vormittags 11 Uhr, im Großherzoglichen Hofgerichts-Gebäude vorgcnommcn werden.
Gießen, den 24. Februar 1858.
In Abwesenheit des Präsidenten Großherzoglichen Hofgerichts:
der Großherzogliche Hofgerichts-Director: Weber.
Forststrafen-Erhebung bei dem Rentamt Gießen.
353) Die Forststrafen von dem 1. Quartal 1858 können vom 1. bis 15. k. Mts.
an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, den 26. Februar 1858.
Großherzogliches Rentamt Gießen.
Melchior.
335) Vom 1. Marz l. I. an wird der Postwagen von hier nach Lauterbach, resp. Homberg und Alsfeld, wiederum um 3 Uhr Nachmittags abgefertigt.
Gießen, den 22. Februar 1858.
Großherzogliches Postamt Gießen. Schön.


