für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 ff. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpeditivn (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — EinrückungSgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zelle 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
J|o 8. Mittwoch den 27. Januar H8eS8.
Po liz eit aren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Prvvinzialhauptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch
Kuh fleisch
Rindfleisch.........
Kalbfleisch ...
Schweinefleisch ' . .
Hammelfleisch
Schaaffleisch
Leberwurst . . . '.
Bratwurst ....... ‘ '
Schwartenmagen
Blutwurst. . .
geräucherter Speck
Schinken..........
Dörrfleisch .....
per Pfund
fr.
ff
ff
14
ff
ff
12
ff
ff
10
ff
ff
7
ff
ff
14
ff
ff
12
ff
ff
8
ff
ff
16
ff
ff
20
ff
ff
24
ff
ff
18
u
ff
32
ff
ff
24
ff
ff
22
per Pfund fr.
Rindsfett „ „ 20
Nierenfett.......... . „ „ 24
Schweineschmalz. „ 24
desgleichen ausgelassenes „ „ 28
5 3 Wafferweck
4 3 Milchbrod . .........
Brodtar
e.
Pfund
ft.
2 (
ordinäres ,
% Gerste- und /
. 31
41
Brod aus /
Vs Korn - Mehl 1
bestehend
. . 11
2(
gemischtes \
, Waizen- und /
bestehend
• - 5|
41
Brod aus )
V, Korn - Mehl 1
• ■ 114
Loth
Quint.
1 1 2
2 Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als IV -lmmd- befindlich sein. ’ a vc
Amtlicher
T h e i l.
Beiordnung
über den Administrativ-Sternpel.
^UDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein re. re.
Nachdem Wir dem Wunsche Unserer getreuen Stände entsprechend, Uns bewogen gefunden haben, den durch die Verordnung vom 16. Februar 1825 über den Administrativ-Stempel festgesetzten Tarif des Ausfertigungs-Stempels einer Revision zu unter« tverfen, so verordnen Wir auf Grund dieser Revision, daß, statt des bisherigen Tarifs, vom 1. Januar 1858 an der nachstehende Tarif zur Anwendung gebracht werden soll. ' '
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, am 10. December 1857.
<L- S.) LUDWIG.
v- Dalwigk. F. v. Schenck, v. L i n d e l o f.


