[eborene Ijneiter: Gillwe,
ers und geborene 4. Mai. iffmauu, 10 M.
^es Bür- lerfilätte ehelicher iDiai.
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amlehrer.
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Anzeigeblstt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs unb Samstags. — Preis beS Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 Er., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 ff. 53 Er. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei her Erpebition (Caizzleiberg Ät. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile ober bereit Raum 2 Er. Anzeigen aus verschiedenen Schriften bie gespaltene Zelle 3 ;fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
^2. MittworH den 26. Mai l_Sc5S.
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartcnmagcn . Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfl^sch . .
Polizeitaren
für d e n Kreis Gießen, unb z w a r:
1) für die Provinzialhauptstadt Gieße» :
Fleischtare.
2) Für die
ist der Laib Brod
per Pfund
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Rindsfett . . .
Nicrenfett
Schweineschmalz
Desgleichen ausgelassenes ......
Brodtare.
Pfund
2( ordinäres t '/, Gerste- und
4i Brod aus s % Korn-Mehl
2/ gemischtes z */, Waizen- und
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5 3 Wasserweck ....
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■ bestehend bestebenv
andern Städte unb Orte des Kreises und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
per Pfunv fr.
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Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden unb fallenden Berhältniß nicht mehr als 11/, Pfund Zugabe befindlich sein. ' ~ ‘
Amtlicher T h e i l.
Steckbrief.
Die schon vielfach bestrafte Anna Elisabetha Hölzer von Flensungen, Zuhälterin des auf flüchtigem Fuße befindlichen Georg Stein aus Breungeshain, ist am 18. v. Mts., Abends, aus dem Arresthause zu Ulrichstein, wo sie wegen Diebstahls verhaftet war, entwichen.
Im Betretungsfalle ist dieselbe zu verhaften und anher vorzuführcn.
Signalement: Alter: 32 Jahre, blonde Haare, braune Augen, lange Nase, gesunde Gesichtsfarbe.
Gießen, den 22. Mai 1858. Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.
Bekanntmachung.
Am 1. und 2. Juni d. I. soll zu Lang-Göns ein Biehmarft abgehalten werden, was mit dem Anfügen zur öffentlichen aienntniß gebracht wird, daß an den beiden genannten Tagen in Gießen kein Biehmarft abgehalten werden wird.
Gießen, den 21. Mai 1858. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.


