Ausgabe 
20.10.1858
 
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r von Bie-

für die

Stadt und den Kreis Gießen

1858

Mittwoch den 20. October

für die Provinzialhauptstadt Gießen:

per Pfund fr.

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ff

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Brodtare.

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3.

Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen

. Nr. L

i

i

andern

und das

4 \ Loth

5

4

20

24

24

28

fr.

15

12

8

8

15 10

8 16 20 24 18 32 24 22

Städte und Orte des Kreises

Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

2) Für die ist der Laib Brod

Rindsfett . . . . . Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

Hier, Wilhel- ;mber.

oßherzoglichen

-Bahn, Her­mil, geboren

Pfund

4,

ordinäres \ Brod aus ] gemischtes s Brod aus )

1)

Fleischtare.

Quint

2 Wasserweck

2 Milchbrod . .

Freitag den 29. Octobcr l. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begründen, auch etwaige Vorzugsrechte geltend zu machen. Bei den weiteren in diesem Termin über vergleichsweise Beseitigung des Concurses, Bestellung eines Massepflegers, Erwählung des Gläubigerausschusses rc. gefaßt werden-

|ig, Becker v. et, Falkenbach

Eschle, Uhrm.

, Aufseh. v. d. m. v. Gedern; mnnover; Hr. Stuttgart; Hr. isen.

tf u. Wahl o.

i den Beschlüssen werden alle nicht mitwir­kenden Gläubiger, sowie diejenigen, welche ihre Vertreter nicht mit der genügenden Vollmacht versehen, so betrachtet werden, als wären sie der Mehrheit beigetreten.

Gießen, den 15. September 1858. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Stadtrichter.

. 11. 40-41

2. 20-201

1. 44|-44?

und Schuh- ulius Rodner, ii 7. October.

Marie Vetz- d Rothgerber- eliche Tochter, i 11. October.

hsten Woche Engel.

per Pfund

licher Sohn, ir.

Londorf und tc im Bahn- ohn, Ludwig enz, geboren

st-

PS.

für den Kreis Gießen, und zwar:

gen

Giessen.

fr.

6z 12z

6z

13

Edictaiiadung.

1990) Nach erkanntem Concurse über das Vermögen des Johannes Weber III. von Crumbach werden Alle, welche an den­selben Ansprüche zu bilden haben, aufge­fordert, solche bet Vermeidung stillschweigend erfolgenden Ausschlusses

Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . > Rindfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .

B e k a n n t m a ch n n g

Die Großherzoglichen Bürgermeister haben aus dem Regierungsblatt Nr. 35 zu publieiren: Gesetz, das Pfandrecht, Gesetz, die Rangordnung der Gläubiger und Gesetz, die Privathypotheken und Generalhypotheken betreffend.

n.

Bei Hcn.

Srich-int wöchentlich zwei Mal: Mittwoch- und Samstags. - Preis de- Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 kr für 31^%, M r?53 kr - Au-wärt- abonnirt man stch bei allen Postämtern. - In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg LU. B. Nr . - Einruckung-gebuhr für die gespaltene Zeil- oder deren Raum 2 kr. Anzeigen au- verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. - Annoncen in Tabellenwrm werden doppelt berechnet.

Jerste. und ) bestehend

Korn-Mehl s 1 '

Waizen- und 1 bestehend Korn - Mehl s De,teöcnD

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden V-rhältniß nicht mehr als 17, Pfund Zugabe befindlich sein.