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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 kr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 ff. 53 kr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
23. Samstag den 20. März IStSS.
Amtlicher T h e i l.
tz B e k a n n t m a ch u n g.
Der nach dem Landkalender auf den 6. und 7. April angesetzte Ostermarkt zu Ulrichstein wird in diesem Jahre Donnerstag den 8. April (Viehmarkt), und Freitag den 9. April (Krämermarkt), abgehalten werden.
Gießen, den 17. März 1858. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Krcisraths: Pietsch, Regierungs - Rath.
B e k a n n t m a ch u n g.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Christoph Vogel von Rodheim die Erlaubniß zum Schröpfen im hiesigen Kreise ertheilt und daraufhin heute verpflichtet worden ist.
Gießen, den 16. März 1858. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs-Rath.____________________________________________________
B e kannt ma eh un g,
die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Winter-Semester 1857/38 betreffend.
Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 20. v. Mts. mittelst speeifieirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis den 1. Mai d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Disciplinarstatuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Gießen, am 13. März 1858. Großherzogliches Universitäts-Gericht.
Haberkorn. (488)
Gerichtliche und ^privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen. !
491) Die
Depotprotokolle der Musterung des Jahres 1838
liegen zu Jedermanns Einsicht auf dem Rathhause dahier 14 Tage lang offen.
Gießen, am 16. März 1858.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
____________D. Ebel.___________
528) Die neu gefertigten Zins-Coupons zu den Auporteur- Obligationen der Stadt Nidda können gegen Vorzeigung der Obligationen bei der Stadtkasse in Empfang genommen werden.
Nidda, den 18. März 1858.
Großherzogliche Bürgermeisterei Nidda.
Uhl.
Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Leih- und Pfandanstalt.
261) Die Schuldner der hiesigen Leih- und Pfandanstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, Oeto- ber, November und Deeember 1857 verfallen sind, werden aufgeforCert, in dem Zeitraum vom 15. Februar bis zum 3. April d. I. — mit Ausnahme der Mittwoche und Freitage — dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 3. Mai d. I. stattfindet.
Nach dem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen können ihre verfallenen Pfänder daher erst am Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 9. Februar 1858.
Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.
Versteigerungen.
Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.
483) Montag den 22. März 1858, von Morgens 9 Uhr an,
sollen im Gießener Stadtwalde, in den Distrieten Fernewald, Ameisenkopf und Untermale, die folgenden Holzgattungen meist- bietend versteigert werden, als:


