für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige, incl. Pvstaufschlags,' 1 fl. 53 fr. — Auswärts abonilirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
JYq, Mittwoch den 20. Januar 1838.
Polizeitaren
für d e n Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Prvvinzialhauptstadt GieHen:
F l e i s ch t a r e.
Ochsenflcisch ........
Kuhfleisch
Rinvfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Hammelfleisch Schaaffleisch Leberwurst ......
Bratwurst Schwartenmagen Blutwurst ......... geräucherter Speck Schinken Dörrfleisch ........
per Pfund
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fr. 14 tu
9 7
14 12
8 16 20 24 18 32 24
22
per Pfund
Rindsfett „ „
Nierenfett „ „
Schweineschmalz „
desgleichen ausgelassenes „ „
B r o d t a r e.
Pfund
2) ordinäres । */, Gerste- und ( ß. . . .
4f Brod aus ) % Körn-Mehl l De|teeent . .
2 ) gemischtes | % Waizen- und ( ß ß ß . .
41 Brod aus ) V, Korn - Mehl 1 "ätzend
Loth Quint.
5 3 Wasserweck .....
4 3 Milchbrod
2. Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
fr.
1
1
fr.
20
24
24
28
11
5z
11!
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l*/3 Pfund Zugabe besindlich sein.
Gerichtliche und privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
Die Musterung für 1838.
85) Nach einer Verfügung Großherzoglichen Kreisamts soll die Liste der Conscriptionspflichtigen des Jahres 1858 aufgestellt werden. Es wird daher in Gemäßheit des Recrutirungsgesetzes hiermit bekannt gemacht, daß Diejenigen, welche die Versetzung in das Depot oder einjährige Zurückstellung in Anspruch nehmen wollen, dieses ohne Verzug, jedenfalls aber vor Abnahme der Ortsliste auf der Bürgermeisterei dahier auzuzeigen haben, indem später vorgebracht werdende Gesuche nach dem Gesetz nicht berücksichtigt werden können. Diejenigen, welche wegen Fehler reclamiren wollen, werden bei der unterzeichneten Stelle auf Anfrage belehrt werden, welche Zeugnisse sie zur Begründung ihrer Reclamationen nöthig haben.
Gießen, am 13. Januar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
Die Bezahlung der Hundesteuer pro 1858.
121) Die an Großherzogliche Districts- Einnehmerei I. dahier zu entrichtende Hundesteuer pro 1858 kann an den auf den timten Steuerzetteln bemerkten Zahltagen,
vom 21. Januar bis letzten Februar l. I., ohne Kosten bezahlt werden. Anforderungszettel werden nicht ausgefertigt.
Gießen, am 18. Januar 1858.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
Versteigerungen.
Versteigerung von Straßenarbeiten.
87) Die zur Unterhaltung der Staats, straßen in dem Baubezirk Gießen für das Jahr 1858 erforderlichen Arbeiten, bestehend


