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Stadt und den Kreis Gießen
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Mittwoch den 19» Mai
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Städte und Orte des Kreises
und vas Pfunv Fleisch um 2 Heller billiger.
Meßen, am 19. Mai 1858.
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Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 kr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 ff. 53 kr. — Auswärts adonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. — Annoncen in Tabeilenform werden doppelt berechnet -
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Kuhfleisch . . Rindfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch Hammelfleisch . Schaaffleisch .
Lebcrwurst Bratwurst . . Schwartenmagen Blutwurst . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
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2) Frist ver Laib
3 Wasserwcck
3 Milchbrod . .
sammtliche Großherzogliche Bürgermeistereien des Kreises Gießen.
Mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 23. Juni v. I. (Anzeigeblatt Nr. 52) fordern wir Sie auf, die Militair-Pflichtigen darauf aufmerksam zu machen, daß das Ein- und Ausziehen mit Musik, das Singen und Schreien auf den Straßen in der Stadt und das Herumziehen mit Getränken an den Tagen der Musterung und Loosziehung bei Vermeidung der in den Art. 79 und 216 des Polizeistrafgesetzes angedrohten Strafen verboten sei.
In Verhinderung des Kreisraths: Wolf, Kreis - Assessor.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Diebstahl eines Rocks betreffend.
Ein gefänglich eingezogener gefährlicher Dieb, der im vorigen Monat dahier und in verschiedenen Orten der Umgegend mehrere Diebstähle verübt hat, hat auch den unten beschriebenen Rock besessen, dessen Eigenthümer noch nicht ermittelt ist. Ich ersuche daher denjenigen, welchem ein solcher Rock gestohlen worden ist, sich baldigst bei mir zu melden.
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zuqabe befindlich sein. M
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für den Kreis Gießen, und z w a r:
1) für dir Provinzial Hauptstadt Gießen :
Zu Ur. K. G. 3403.
Betreffend: Die während der Rekrutirung verübt werdenden Exccsse.
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