Ausgabe 
16.1.1858
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 ft., für Auswärtige, inol. Postaufschlags, 1 ff. 53 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenfvrm werden doppelt berechnet.

J|o. 3. Samstag den 1(>. Januar 1838.

M m t l r cl) e r T h e i l.

Bekanntmach u n g.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben aus dem Regierungsblatt Nr. 39 zu publiciren:

Verordnung, das Postwesen in dem Groszherzogthum Hessen betreffend.

B e k a ii n t m a ch u n g.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nachdem nunmehr die Lungenseuche unter dem Rindvieh zu Grün­berg seit vier Monaten vollständig erloschen, die verfügte Ortssperre wieder aufgehoben ist.

Die Großherzoglichcn Bürgermeistereien des Kreises werden angewiesen, dies in ihren resp. Gemeinden zu veröffentlichen.

Grünberg, den 4. Januar 1858. Großherzvgliches Kreisamt Grünberg.

___________ v. Zangen.

Gerichtliche und H-rivat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

Die Musterung für 1S58.

85) Nach einer Verfügung Großherzoglichen Kreisamts soll Vie Liste der Conscriptionspflichtigen des Jahres 1858 ausge­stellt werden. Es wird daher in Gemäßheit des Rccrutirungsgesetzes hiermit bekannt gemacht, daß Diejenigen, welche die Versetzung in das Depot oder einjährige Zurückstellung in Anspruch nehmen wollen, dieses ohne Verzug, jedenfalls aber vor Abnahme der Ortsliste auf der Bürgermeisterei dahier anzuzcigen haben, indem später vorgebracht werdende Gesuche nach dem Gesetz nicht berück­sichtigt werden können. Diejenigen, welche wegen Fehler reclamiren wollen, werden bei der unterzeichneten Stelle auf Anfrage belehrt werden, welche Zeugnisse sie zur Begründung ihrer Reclamationen nöthig haben.

Gießen, am 13. Januar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

___________________D. Ebel.____________.

68) Die Schulgelder von den städtischen Schnlen, sowie die Realschulgelder vom 4. Quartal 1857, können in den nächsten 8 Tagen, an den Zahltagen: Dienstags, Donnerstags und Samstags, noch ohne Kosten an die Stadtkasse bezahlt werden.

Eießen, am 9. Januar 1858. Der Stadteinnehmer:

___________________________ Enders.

Versteigerungen.

Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.

67) Die am 11. Januar 1858 nicht beendigte Versteigerung soll

Montag den 18. Januar 1858 fortgesetzt, beziehungsweise beendigt werden. Der Anfang ist um 9 Uhr auf der Licher Straße am Fichlenkopf.

Das Holz, welches noch zur Versteigerung! kommt, besteht aus Kiefern-, Prügel-, Stock- j

und Reisbolz, Kiefern- und Fichten-Stamm- und Stangenholz.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 12. Januar 1858.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

35) Dienstag den 19. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Rathhause, auf freiwilli­

ges Ansuchen des Daniel Stamm, dessen nachbeschricbener Acker, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden, als : Flur Nr. D.Slftr.

27n 400 Acker auf der Weißerde, auf

den Erdkauter Weg, an C. Ufer, 3. Klasse.

Gießen, den 6. Januar 1858.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen. D. Ebel.