Ausgabe 
15.5.1858
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: MittwocbS und Samstag-. Preis de- Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige, inel. Postauffchlags, 1 ff. 53 fr.. Auswärts abvnnirt man ffch bei allen Postämtern. In Gieße» bei der Erpedition (Canzleiferg Lit. B. Nr. 1>. Einrückiuigsgebiihr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften-die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabeilenforin werden doppelt'berechnet-

3». 3d. Samstag den 15. Mai

Gerichtliche und ^privat - Bekantttmachungert.

Die Offenlegung des Grundbuchs ' von der Gemarkung Oppenrod,

Kreises Gießen, betreffend.

321) Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Oppenrod in dem Büreau des Großherzoglichen Bürger­meisters Weiß in Oppenrod offengelegt worden ist.

Die Betheiligtcn sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Locale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Großherzoglichen Bürgermeister der Gemeinde Oppenrod Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch werden sie durch letzteren auf die von den Feldgcschworcnen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler, aufmerk­sam gemacht werden.

Allen Denjenigen, welche sich bei den An­gaben des Grundbuchs rücksichtlich des Be­sitzstandes für beschwert erachten, steht es W» binnen einer uncrstrecklichen Frist von sechs Monaten ihre Anstände entweder aus gütlichem Wege bei dem Bürgermeister der Gemeinde, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorladcn lassen können, zu beseitigen hnd, insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitig­

Edictalladungen.

977) Forderungen an den höchst ge­ringen Nachlaß der verstorbenen Wttlwe des gewesenen Schornsteinfegers Karl Neuling, Sophie,'geborene Schäfer, sind sogewiß

Montag den 31. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte gellend zu machen, ass sie sonst bei der Verfügung über den Nachlaß nicht berücksichtigt wer­den können.

Gießen, den 30. April 1858.

Grvßberzvgliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. A. v. Grolman, Startrichter. Stadtgcr.-Assessvr.

leiten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letz­teres geschehen, binnen eben dieser Frist die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt hatten.

Nach Ablauf dieser Föist wird der Besitz, wit ihn das Grundbucb angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Bürgermeister zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Krüge deshalb erhoben unk erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.

Die unerstreckliche Frist von sechs Mona­ten geht mit dem 31. August d. I. zu Ende.

Zugleich werden Diejenigen, weläw die in Gemäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom 21. Febr. 1852, die Erwerbung des Grund- eigenthums u. s. w. betr., beigefügten Erwerb­titel eingetragen oder berichtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von sechs Monaten bei dem zuständigen Gerichte zu stellen und, wenn dieses ein anderes, als das unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen.

Gießen, am 27. Januar 1858.

Großherzogliches Landgericht Gießen.

Ploch.

Besondere Bekanntmachungen.

968) Im hiesigen städtischen Holzmagazin werden Zuckererbsen-Reiser, xor 100 Stück 24 kr., abgegeben, worüber jedoch vorher eine Anweisung auf hiesigem Rathhause abzu­holen ist. Gießen, am 5. Mai 1858.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel. .k.

1031) Im hiesigen städtischen Hvlzma- gazin werdest abgegeben:

Fichten-Bohncnstangen, per Stück 2 kr., Georginenstangen, per Stück 1 kr., jedoch ist vorher eine Anweisung hierzu auf hiesigem Rathhause abzuholen.

Gießen, am 41. Mai 1858.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Berste igerungen.

Versteigerung von Arbeiten bei der

Stadt .Gießen.

1066) Donnerstag den 20. Mai 1858, des Morgens 9 Uhr,

sollen auf hiesigem Rathhause folgende Ar­beiten und Lieferungen an den Wenigstfor- dernden vergeben werden, als:

Zimmerarbeit, veranschl. zu 9 fl. Maurerarbeit, 30

Schlofferarbeit, 26

Pflasterarbeit, 3

Fuhrenleistung, 1

Handarbeit, 20

Lieferung von Stcingutröh-

ren, veranschlagt zu . .20 Lieferung von Drahtstiften, veranschlagt zu . . . . 1 Gießen, den 12. Mai 1858.

1t

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Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

B r e n n h o l z l i e f e r u n q. 937) Dienstag den 18. Mai d. I., Vormittags 10 Uhr, wird die Lieferung von 450 Stecken Buchen- Scheidholz in die Universitäts-Anstalten und das Gymnasium dahier an den Wenigst, nehmenden versteigert.

Gießen, am 30. April 1858.

Großherzogliches Universitäts-Rentamt. Martin.