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mechanischen ;ami Philipp geboren den
Krofdorf und iahtet, Adam Adam Karl,
t> Fuhrmann, lilhelm Karl,
girth, Georgi whann Gott-
zu Boben- dahier, Adam den 2. Juli' geborene Reu-
Reitfitechts, >e, alt 67 I.
er und Holz- 8 M. 14 T.,
sten Woche ingcl.
; Hr. Unkel, >rn. Hanbelsl. etzg. Krick v.
irn. Handels!. >. Rockenberg, ifteüt u. Mei- Steinfurt u.
,; Hrn. Ge- irfeld, Simon
N.
lgiesbaden. — tfen. — Bei — Bei Hrn. Schlteidermstr. au. Ronstadt: s, Ingen, v. 'Würzburg. — tfen. — B-l E. Hoffmann:
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wimmlehrer.
für die
Stadt und den Kreis Giesten
Mittwoch den 1ZL Juli
185S
f ii r den
für
per Pfund
per Pfund
B r o d t a r e.
Pfund
bestehend
bestehend
2) Für
die
Städte und Orte des Kreises
andern
ist der Laib Brod
und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Gießen, den 9. Juli 1858.
1
1
fr.
20
24
24
28
2 Wasserweck
2 Milchbrod . .
ordinäres Brod aus gemischtes -Sm aus Quint
fr.
14
10
7
5
13
12
8
16
20
24
18
32
24
22
2/ 4f 2/ 41 Loth
5 4
Rindsfett
Nicrenfett
Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
Gerste- und Korn-Mehl Walzen- und Korn - Mehl
fr.
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134
71
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14z
Großherzoglichcs Kreisamt Gießen. K ii ch l e r.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, I il. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen ans verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 ir. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
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Kreis Gießen, und zwar:
die Prvvinzialhauptstadt Giesze« :
B e k a u n t m a ch u n g.
Betreffend: Vorkehrungen zur Verhütung der Erkrankung des Rindviehs.
Da sich nach Anzeige des Großherzoglichen Kreisveterinärarztes des Veterinärbezirks Gießen in diesem Sommer ähnlich wie im vorigen Jahr, in Folge der anhaltenden großen Hitze und Trockenheit wieder Spuren des Milzbrandes unter dem Rindvieb gezeigt haben sollen, so empfehlen wir, den Vorschlägen desselben entsprechend, den Viehbesitzcrn nachstehende Vorsichtsmaßregeln:
1) das Vieh mehr zur kühleren Tageszeit auszutreiben und zur Arbeit zu verwenden;
2) demselben täglich mehrmals reines Wasser anzubietcn, oder das Vieh ins Wasser zu treiben •
3) jedes unreine, namentlich fauliges Wasser als Getränk fürs Vieh zu vermeiden und das Wasser zu säuern.
Was im Uebrigen die der Polizeiverwaltungsbehörde zu machende Anzeige', und die von dieser zu ergreifenden Vorsichtsmaßregeln bei wirklich eingetretenen verdächtigen Krankheits- oder Todesfällen anlangt, so verweisen wir auf die Art 367 bis 371 des Polizeistrafgesetzes.
befindlich"sei'n^' >8e‘ Ci"er Ounntitat heisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden VerhLltniß nicht mehr als 1>/, spfttnb 31lgabe
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Fleischtare.
Ochsenfleisch
Ku Hflei fch . . . .
Rindfleisch Kalbfleisch . Schweinefleisch Hammelfleisch, . . Schaaffleisch Leberwurst Bratwurst ; . Schwarlenmagen Blutwurst geräucherter Speck ...... Schinken Dörrfleisch .


