Anzeigeblslt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige, inel. Postauffchlags, 1 st. 53 fr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg^-it. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 ft. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden voppelt berechnet.
Jt£ Samstag den 13. November 1SSS.
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 3416. (ßiefjcn, am 30. Brtobcr 1858.
Beiressend: Die Gemeinde-Ausgaben zweiter und dritter Klasse.
DäS
Großhrrjogliche K r e i s a m t Gießen
an
die Grostherzoglichen Bürgermeisterkien dcs Kreises.
Nach dem Gesetz rubricirten Betreffs vom 3. Mai 1858 werben künftig zu den in dem Bezirke einer Gemeinde Wohnenden welche zur Bestreitung der Gemeinde-Ausgaben II. Klasse beizutragen haben, nicht nur diejenigen gerechnet, welche in einer Gemeinde eine bewohnte Hofraithe oder ein bewohntes Haus besitzen und die Hosraithe oder das Haus durch einen Pachter, Verwalter oder Miether bewohnen lassen, sondern auch diejenigen Gutseigenthümer, welche ein Gut selbst bcwirthschaften, wenn sie in der Gemeinde, in deren Gemarkung das Gut liegt, auch nur Gebäude besitzen, von denen aus dasselbe bewirthschastet wird.
Diese letztere Bestimmung weicht von den seitherigen Normen ab, und wir beauftragen Sie daher, den betreffenden Großherzoglichen Steuer-Kommissariaten diejenigen ortsfremden Gutseigenthümer, bei welchen diese gesetzliche Vorschrift eintritt unter Angabe ihrer Wirthschaftsgebäude, von denen aus sic ihr Gut in der Gemeinde bewirthschaften, baldigst zu bezeichnen, damit bei Aufstellung der Hebregister für das Jahr 1859 dieselben zu den Ausgaben II. Klasse zugezogen werden können.
K ü ch l e r.
Polizeiliche Bekanntmachung.
G e f u n d e n e Gegenständ e.
Eine Botanisirbüchse, — eine Schecre, — ein Halstuch von Druckzeug, — ein angefangenes Häkelzeuz, — und ein Buch: „Zeitschrift für Protestantismus und Kirche." — Zugelaufen: ein schwarzer Pudelhund. — Die Eigenthümer werden aufgefordert' sich auf dem Polizeibüreau zu melden.
Gießen, am 12. November 1858. Der Großherzoglichc Polizei-Commissär für die Provinzialhauptftadt Gießen:
L. Nove r.
Gerichtliche imi? Privat - Bekanntmachungen.
E d i r i a l l ä d u n g e u.
2336) Nachdem Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberheffen gegen den hiesigen Bäckermeister Carl Noll den förmlichen Concursprozeß erkannt hat, werden Alle, welche Forderungen an denselben zu bilden haben, aufgefordert, solche im Liquidationstermin,
den 16. Deccmber,
Vormittags um 9 Uhr, bei Mcidung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse, anzuzeigen und zu begründen. Von den persönlich nicht er»
scheinenden Gläubigern wird unterstellt, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der erscheinenden, bezüglich der in demselben Termin zu versuchenden Güte, Wahl eines Massepflegers und Gläubiger-Ausschusses, zustimmen.
Gießen, den 1. November 1858.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Bott, Stadtrichter. Stadtg.-Assessor.
2087) Nachdem Großherzogliches Hof- qericht der Provinz Oberhessen über bas Vermögen des Wilhelm Volkmann von
Beuern den förmlichen Concurs erkannt hat, so werden hiermit alle bekannte und unbekannte Gläubiger desselben aufgefordert, ihre Forderungen im Liquidationstermine
Donnerstag den 16. December l. I., Vormittags 8 Uhr,
geltend zu machen uikd mit etwaigen Vor- i zugsrechten zu b'gründen, widrigenfalls sie I von der Concursmasse stillschweigenvs ausgeschlossen werden.
Falls ein Arrangement nicht zu Stande kommen sollte, wird weiter über definitive Bestellung eines Massccurators und Er-


