Ausgabe 
13.1.1858
 
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§. 3. Die Verkeilung dieser verschiedenen Steuersummen auf die einzelnen Steuerpflichtigen im Innern der Gemeinden -wird nach den Vorschriften der §§. 4 und 5 in der Bekanntmachung vom 24. November 1828 (Regierungblatt Nr. 51) vollzogen.

§. 4. Auf den Grund des Gesetzes vom 14. Juni 1836 soll zur Bestreitung der Kosten für den Neubau der Staatsstraßen auf jeden Gulden Normalsteuerkapital Ein Heller und somit im Ganzen 61,837 fl. ausgeschlagen und mit den direkten Steuern erhoben werden.

§. 5. Jngleichen soll in Gemäßheit des Gesetzes vom 12. October 1830, des §. 8 des Landtagsabschicts vom 30. Juni 1836, und des §. 1 des Finanzgesetzes vom 24. November 1857 zur Bestreitung der Kosten für den Neubau der Provinzialstraßcn in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen auf jeden Gulden Normalsteuerkapital ein Beitrag von drei Hellern und somit nach Verhältniß der Steuerkapitalien dieser Provinzen:

a) in der Provinz Starkenburg die Summe von 60,958, fl., und

b) Oberhessen 58,755,, fl.

ausgescklagen und gleichfalls mit den directen Steuern cingebracht werden.

§ . 6. Die Vertheilung dieser in den vorhergehenden §§. 4 und 5 angegebenen Summen auf die Steuercommissariate, die Gemeinden und die einzelnen Steuerpflichtigen erfolgt gleichzeitig mit den directen Steuern nach den in den §§. 2 und 3 dieser Bekanntmachung angegebenen Vorschriften.

§ . 7. Die einzelnen Steuerpflichtigen werden durch die gewöhnlichen Steuerzettel von der Größe ihrer monatlichen Beiträge in Kenntniß gesetzt. Die Großherzoglichen Districtseinnehmer sind außerdem verbunden, jedem Steuerpflichtigen die Einsicht des ihn betreffenden HebrcgisterS auf sein Ansuchen unentgeltlich zu gestatten und die nöthigen Erläuterungen zu geben.

§ . 8. Alle Reklamationen gegen die in den Hcbregistern enthaltenen Steuersätze müssen vor dem 1. April 1858 bei dem betreffenden Steuercommissariate entweder schriftlich oder mündlich abgegeben werden, welches verbunden ist, alle erforderliche Auf­klärung zu ertheilcn, ein Protocoll über die Reclamation unentgeltlich aufzunehmen und aus Verlangen eine Bescheinigung darüber auszustellen.

§ . 9. Die Nachlaßgesuche bei Todes- oder sonstigen Unglücksfällen, sowie Reklamationen wegen Eintritts in einen von der Personal- und Gewerbsteuer befreienden Stand müssen ebenfalls innerhalb der ersten drei Monate nach dem Eintritt des Ereignisses bei dem Steuercommissariat abgegeben werden und sind auf dieselbe Weise zu behandeln, wie die übrigen im vorigen Paragraphen erwähnten Reclamationen.

§ . 10. Nach Ablaus der in den beiden vorhergehenden Paragraphen festgesetzten Frist wird die Großherzogliche Ober-Steuer- Direction ihre Entscheidung über die erhobenen Reklamationen oder Nachlaßgesuche ertheilcn.

Reclamationen oder Nachlaßgesuche, welche nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, oder welche durch die Ausgleichung der Hellerbrüche veranlaßt sind, können keine Berücksichtigung finden.

Darmstadt, den 1. December 1857.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.

F. v. Scheu ck.

Iaide.

Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachung.

68) Die Schulgelder von den städtischen Schulen, sowie die Realschulgelder vom 4. Quartal 1857, können in den nächsten 8 Tagen, an den Zahltagen: Dienstags, Donnerstags und Samstags, noch ohne Kosten an die Stadtkasse bezahlt werden.

Gießen, am 9. Januar 1858. Der Stadteinnehmer:

Enders.

Versteigerungen.

Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.

67) Die am 11. Januar 1858 nicht beendigte Versteigerung soll

Montag den 18. Januar 1858 fortgesetzt, beziehungsweise beendigt werden. Der Anfang ist um 9 Uhr auf der Licher Straße am Fichtenkopf.

Das Holz, welches noch zur Versteigerung kommt, besteht aus Kiefern-, Prügel-, Stock- und Reisholz, Kiefern- und Fichtcn-Stamm- und Stangenholz.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 12. Januar 1858.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

35) Dienstag den 19. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Rathhause, auf freiwilli­ges Ansuchen des Daniel Stamm, dessen nachbeschriebener Acker, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden, als : Flur Nr. □Älftr.

"/>, 400 Acker auf der Weißerde, auf

den Erdkauter Weg, an C. Ufer, 3. Klaffe.

Gießen, den 6. Januar 1858. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. D. Ebel.

53) Montag den 18. und Dienstag den 19. Januar d. I.

sollen im Licher Stadtwalde, Distrikt kleiner Häuserberg, nachstehend bezeichnete Holzsor­timente öffentlich versteigert werten, und zwar am 18. Januar das Bau- u. Werkholz, als:

167 Eichen-Stämme von 10 bis 52 Fuß Länge und 5 bis 38 Zoll Durchmesser; am 19. Januar das Brennholz, als:

90 Stecken Buchen- u. Eichen-Scheidholz,

58 Prügelholz,

140 Stockholz,

690 Wellen Eichen-Reisholz.

Lich, am 10. Januar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Lich.

Heller.

73) Freitag den 15. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Hofe des Unterzeichneten ungefähr 2000 Stück Weiden-Reifstangen und Backkörbe-Bögel, für Küfer und Korb­macher geeignet, öffentlich an den Meist­bietenden versteigert werten.

Trohe, am 11. Januar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Trohe. Hammel.