Anzeigtblatt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
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M '17.
Samstag den 12. Juni
1838.
Amtlicher Theil.
Bekannt mti d> n n g,
Vorkehrungen gegen Unglückssälle beim Baden in der Lahn betreffend.
Die Lahn hat bekanntlich in der Nähe Der Stadt Gießen etliche tiefe Stellen, in welchen schon mehrere Personen, die keine gute Schwimmer gewesen, ertrunken sind.
Um künftigen ähnlichen Unglücksfällen vorzubeugen, ist ohngesähr 150 Schritte unterhalb der Pulvermühle ein nicht gefährlicher Badeplatz ausgesucht und mit einem Geländer umgeben worden.
Alle diejenigen, welche sich nicht in den errichteten Badeanstalten, — sondern in der freien Lahn baden wollen, dürfen nur in diesem eingefaßten Badeplatz, jedoch nur mit Gebrauch von Badehosen baden. Wer an einer andern Stelle der freien Lahn badet, verfällt nach Art. 296 des Polizeistrafgesetzes in eine Strafe von 30 fr. bis 3 Gulden.
Die Eltern werden ihre Kinder und die Fabrikanten und Handwerker ihre Arbeiter hierauf aufmerksam machen.
Gießen, am 7. Juni 1858. Großherzogliches Kreisamt Gießen. '
In Verhinderung des Kreisraths:
Wolf, ______________________________________________________________Kreis - Assessor.________________________________________________ (1230)
Polizeiliche Bekanntmachungen.
In Folge der häufigen Zuwiderhandlungen gegen den Art. 90 des Polizeistrafgesetzes, wonach die Dienstherrschaften bei Meldung einer Strafe von 30 fr. bis 2 fl. verpflichtet sind, „sowohl den Tag des Diensteintritts als den Tag des Dienstaustritts ihrer Dienstboten in deren Dienstbücher einzutragen," bringt man diese gesetzliche Bestimmung in Erinnerung.
Gießen, am 8. Juni 1858. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen.
________________________L. Nover.________________________(1231)
Die Vertilgung der Raupennester betreffend.
Die Grundbesitzer werden ausgefordert, ihre Bäume, Sträuche und Hecken alsbald von den Raupennestern zu säubern. Wer nach Ablauf von 8 Tagen dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist, verfällt nach Art. 80 des Feldstrafgesetzes in eine Strafe von 2 Kreuzern für jedes auf seinen Bäumen re. aufgefunden werdende Raupennest.
Gießen, am 11. Juni 1858. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen.
L. Nover. (1248)
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachung.
Versteigerungen.
Versteigerung; alter Baumaterialien re.
1239) Die Pfandscheine Nr. 38644, 39235 und 39321 sind angeblich verloren worden. Ansprüche an dieselben müssen innerhalb 14 Tagen dahier angezeigt werden, als sonst die Pfänder an den Verpfänder abgegeben werden.
Gießen, den 10. Juni 1858.
Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.
1254) Donnerstag den 17. Juni l. I., Vormittags 9 Uhr,
sollen im botanischen Garten zu Gießen folgende vom Abbruch rines ulten Gewächshauses herrührende Gegenstände und Baumaterialien, als:
1) eine Parthie Glasfenster mit hölzernen Rahmen, zur Anlage von Mistbeeten rc. geeignet,
2) mehrere Glasthüren und Läden,
3) eine Parthie noch brauchbaren Bauholzes,
4) ein Quantum altes Schmiedeeisen, und
5) alte Bretter, Stickstecken, Lehm rc., an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden.
Gießen, am 11. Juni 1858.
Großherzogliches Kreisbauamt Gießen. Holzapfel.


