AnzeigeblM
für die
Stadt und den Kreis Gietzen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige, kiel. PastauksthlaqS, l st. 53 fr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition sEanzleiberg Lit. B. 'Jir. 1 >. — Einrückungsgehühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenfürm werden doppelt berechnet.
JVe. 38. Mittwoch den 12. Mai 18AÄ.
für den
für
per Pfund
B r v d t (tt e.
u
1
andern
Städte und Orte des Kreises
und bas Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Pfund 21
8
16
20
24
18
32
24
22
ordinäres Brod aus gemischtes Brod aus Quint
fr. 20 24 24 28
3 Wasserweck
3 Milchbrod
Rindsfett . . . . .
Nierenfttt
Schweineschmalz .
desgleichen ausgelassenes
fr.
101
2) Für die
ist der Laib Brod
, 41 2( 41 Loth
5 4
Polizeitaxen
Kreis Gießen, und z w a r: die Provinzialhauptstadt Gieszei,:
*/t Gerste- und T . .
% Korn-Mehl i bestehend Waizen-und / , - ,
% Korn - Mehl l Of|,ei,cnD
per Pfund fr.
1/ n 15
u n 12
„ „ 10
„ „ 6
„ ,, 14
1)
Fleischtqre.
Ochsenfleisch . Kuhfleisch . . . . . Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch ....... Hammelfleisch
Schaaffleisch
Leberwurst
Bratwurst
Schwartenmagen Blutwurst geräucherter Speck Schinken ....
Dörrfleisch . .
befindlichen Ö,lmrttitot N"sch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß niN't mehr als , Pfund Zugabe
Gerichtliche uud privat-BekarrrremaLhuWge^.
OirtalUäuiig.
Den Nachlaß des Geheimeraths Schue zu Gießen betr.
1021) Am 3. Mai 1833 wurde von den Schue'schen Testaments-Executoren der Kaufbrief über das zu dem rubricirten Nachlasse gehört habende, in Gießen gelegene, an den Schneidermeister Kratz daselbst verkaufte Haus sammt Zugehör bei der unterzeichneten Behörde deponirt, und den Deponenten ein Schein über diesen Act zugeferligt. Dieser Kaufbrief soll nunmehr den Schue'schen Erben zurückgegeben werben, diese können jedoch den Depositionsschein nicht vorlegen, weßhalb auf deren Antrag der etwaige Besitzer desselben aufgefordert wird, diesen Schein innerhalb 4 Wochen f° gewiß dahier vorzulegen und etwaige Ansprüche geltend zu machen, gegenfalls der
Schein für erloschen erklärt und der fragliche Kaufbrief zurückgegeben werden wird.
Beschlossen, Gießen den 6. Mai 1858. Großherzogliches Hofgcricht der Provinz Oberheffcn.
In Abwesenheit des Präsidenten: Weber.
vdt. Balser.
Besondere Bekanntmachungen.
1031) Im hiesigen städtischen Holzmagazin werken abgegeben:
Fichten-Bohnenstangen, per Stück 2 kr.,
Georginenstangen, per Stück 1 kr., jedoch ist vorher eine Anweisung hierzu auf hiesigem Rath Hause abzuholen.
Gießen, am 11. Mai 1858.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
Die Musterung und Loosziehung für das Jahr 1858.
907) Die hiesigen Conscriptionspflich- tigen werden auf das kreisamtliche Aus- schreibcn vom 19. April d. I., Anzeigeblatt Nr. 32, obigen Gegenstand betreffend, zu ihrer Bemessung und Belehrung noch besonders aufmerksam gemacht.
Gießen, den 29. April 1858.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
968) Im hiesigen städtischen Holzmagazin werden Zuckererbsen-Reiser, per 100 Stück 24 kr., abgegeben, worüber jedoch vorher eine Anweisung auf hiesigem Rathhause abzuholen ist. Gießen, am 5. Mai 1858.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.


