Ausgabe 
12.5.1858
 
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AnzeigeblM

für die

Stadt und den Kreis Gietzen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige, kiel. PastauksthlaqS, l st. 53 fr. Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition sEanzleiberg Lit. B. 'Jir. 1 >. Einrückungsgehühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenfürm werden doppelt berechnet.

JVe. 38. Mittwoch den 12. Mai 18AÄ.

für den

für

per Pfund

B r v d t (tt e.

u

1

andern

Städte und Orte des Kreises

und bas Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

Pfund 21

8

16

20

24

18

32

24

22

ordinäres Brod aus gemischtes Brod aus Quint

fr. 20 24 24 28

3 Wasserweck

3 Milchbrod

Rindsfett . . . . .

Nierenfttt

Schweineschmalz .

desgleichen ausgelassenes

fr.

101

2) Für die

ist der Laib Brod

, 41 2( 41 Loth

5 4

Polizeitaxen

Kreis Gießen, und z w a r: die Provinzialhauptstadt Gieszei,:

*/t Gerste- und T . .

% Korn-Mehl i bestehend Waizen-und / , - ,

% Korn - Mehl l Of|,ei,cnD

per Pfund fr.

1/ n 15

u n 12

10

6

,, 14

1)

Fleischtqre.

Ochsenfleisch . Kuhfleisch . . . . . Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch ....... Hammelfleisch

Schaaffleisch

Leberwurst

Bratwurst

Schwartenmagen Blutwurst geräucherter Speck Schinken ....

Dörrfleisch . .

befindlichen Ö,lmrttitot N"sch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß niN't mehr als , Pfund Zugabe

Gerichtliche uud privat-BekarrrremaLhuWge^.

OirtalUäuiig.

Den Nachlaß des Geheimeraths Schue zu Gießen betr.

1021) Am 3. Mai 1833 wurde von den Schue'schen Testaments-Executoren der Kaufbrief über das zu dem rubricirten Nach­lasse gehört habende, in Gießen gelegene, an den Schneidermeister Kratz daselbst ver­kaufte Haus sammt Zugehör bei der unter­zeichneten Behörde deponirt, und den De­ponenten ein Schein über diesen Act zugeferligt. Dieser Kaufbrief soll nunmehr den Schue'schen Erben zurückgegeben wer­ben, diese können jedoch den Depositionsschein nicht vorlegen, weßhalb auf deren Antrag der etwaige Besitzer desselben aufgefordert wird, diesen Schein innerhalb 4 Wochen f° gewiß dahier vorzulegen und etwaige Ansprüche geltend zu machen, gegenfalls der

Schein für erloschen erklärt und der frag­liche Kaufbrief zurückgegeben werden wird.

Beschlossen, Gießen den 6. Mai 1858. Großherzogliches Hofgcricht der Provinz Oberheffcn.

In Abwesenheit des Präsidenten: Weber.

vdt. Balser.

Besondere Bekanntmachungen.

1031) Im hiesigen städtischen Holzma­gazin werken abgegeben:

Fichten-Bohnenstangen, per Stück 2 kr.,

Georginenstangen, per Stück 1 kr., jedoch ist vorher eine Anweisung hierzu auf hiesigem Rath Hause abzuholen.

Gießen, am 11. Mai 1858.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Die Musterung und Loosziehung für das Jahr 1858.

907) Die hiesigen Conscriptionspflich- tigen werden auf das kreisamtliche Aus- schreibcn vom 19. April d. I., Anzeigeblatt Nr. 32, obigen Gegenstand betreffend, zu ihrer Bemessung und Belehrung noch be­sonders aufmerksam gemacht.

Gießen, den 29. April 1858.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

968) Im hiesigen städtischen Holzmagazin werden Zuckererbsen-Reiser, per 100 Stück 24 kr., abgegeben, worüber jedoch vorher eine Anweisung auf hiesigem Rathhause abzu­holen ist. Gießen, am 5. Mai 1858.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.