Ausgabe 
11.12.1858
 
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Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 kr., für Auswärtige, inel. Postaufschlags, 1 fl. 53 kr. Auswärts abonnirt man ffch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen ans verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

DG. Samstag den 11. December

Ginladung zum Abonnement

auf das

Anzeigeblalt für die Stadt und den Kreis Gießen.

Mit dem 1. Januar 1859 beginnt ein neues Abonnement auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:

Gemeinnützige Unterhaltungsblätter.

Ausgewählte Novellen und Erzählungen, die neuesten Tagesereignisse, Miscelleu, Auecdoten re. rc., die Anklagen und Urtheile der Assisen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.

Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg und wird die einspaltige Zeile, oder deren Raum, mit 2 kr. berechnet.

Der Pränumerationspreis ist für einheimische Abonnenten für das ganze Jahr 1 fl. 30 kr., halbjährig 45 kr., einschließlich BringerlohnS; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu, und wollen sich dieselben wegen Bestellung des Blattes au die ihnen zunächst gelegenen Postämter wenden.

Die Expedition des AnzeiHebiattes für die Stadt und den Kreis Gießen.

E d i c t a 11 a b u n 9 c n.

2336) Nachdem Grvßherzogliches Hvf- gericht der Provinz Oberheffen gegen den hiesigen Bäckermeister Carl Roll den förm­lichen Concursprozeß erkannt hat, werden Alle, welche Forderungen an denselben zu bilden haben, aufgefordert, solche im Liqui­dationstermin,

den 16. December, VorniittagS um 9 Uhr, bei Meidung des stillschweigend ersolgenden Ausschlusses von der Masse, anzuzeigen und zu begründen. Von den persönlich nicht er­scheinenden Gläubigern wird unterstellt, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der er­scheinenden, bezüglich der in demselben Ter­min zu versuchenden Güte, Wahl eines Massepflegers und Gläubiger-Ausschusses, zustimmen.

Gießen, den 1. November 1858. Grvßherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Bott,

Stadtrichter. Stadtg.-Assessor.

2087) Nachdem Großhcrzogliches Hof­gericht der Provinz Oberheffen über das Vermögen des Wilhelm Volkmann von Beuern den förmlichen Concürs erkannt hat, so werden hiermit alle bekannte und unbe­kannte Gläubiger desselben aufgefordert, ihre Forderungen im Liquidationstermine

Donnerstag den 16. December l. I., Vormittags 8 Uhr, geltend zu machen und mit etwaigen Vor­zugsrechten zu begründen, widrigenfalls sie von der Concursmasse stillschweigends aus- geschlossen werten.

Falls ein Arrangement nicht zu Stande kommen sollte, wird weiter über definitive Bestellung eines Massecurators und Er­nennung eines Gläubigerausschusses verhan­delt und nach Stimmenmehrheit der erschie­nenen Gläubiger Beschluß gefaßt werden.

Gießen, am 30. September 1858..

Großherzogliches Landgericht Gießen.

Plvch, Landrichter.

2429) Nachdem Großherzogliches Hofge­richt der Provinz Oberhessen über den Nach­laß des Daniel Schwalb von Großen- Buseck den förmlichen ConcurS erkannt hat, werden alle Gläubiger desselben aufgefordert, ihre Forderungen so gewiß im Liquidations- Termine

Donnerstag den 27. Januar k. I., Vormittags 9 Uhr, anzuzeigen und zu begründen, als sie sonst ohne weiter bekannt gemacht werdendes Präclusivdecret von der Masse ausgeschlossen bleiben. Zugleich soll, falls in genanntem Termine ein Arrangement nicht zu Stande kommt, zur Wähl eines Massecurators unv Gläubigcrausschusses geschritten werden, wo­bei nach Stimmenmehrheit Beschluß gefaßt werden wird.

Gießen, den 18. November 1858.

Großherzogliches Landgericht Gießen.

_____________Pi och.

2552) Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberheffen hat über das Vermögen