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Bei Fr. Prof, lufm. Ferber: hneider: zwei Zraun v. Bier ettenheimer »• scher v. Mün- . Steuercontr. r. Hoffmann: : Hr. Weber, Hambnrg.
Anztigeblstt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal-Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige, inet Postaufschlags, 1 ff. 53 fr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 ir. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
64. Mittwoch den 11. August 1S3S.
per Pfunv fr.
Brodtare.
Pfund
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ordinäres Brod aus gemischtes Brod aus
1
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Gerste- und Korn-Mehl Waizen- und Korn - Mehl
Rindsfett . . . . . Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
A nincrfung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.
Kreis Gießen, unb zwar: die Provinzialhauptstadt Gießen:
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— Milchbrod . .
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1) für
Fleisclnare.
Ochsenflcisch
Kuh fleisch ...
Rindfleisch
Kalbfleisch ..........
Schweinefleisch
Hammelfleisch ..........
Schaaffleisch
Leberwurst
Bratwurst . . . .
Schwartenmagen
Blutwurst .
geräucherter Speck
Schinken
Dörrfleisch
Amtlicher T h e i l.
Lu Nr. K. G. 5233. Westen, am 5. August 1858.
Betreffend: Den Verkauf von Arznei- und Geheimmitteln durch herumziehende fremde Händler.
Das
Großherzoglrche Kreisamt Gießen
an
die Großhcrzoglichm Bürgermeistereien des Kreises Meßen.
Am 30. v. Mts. ist der Philipp Heinrich Emmel von Gillersdorf im diesseitigen Kreise angehalten worden, weil er im llmherziehen einen unerlaubten Handel mit Arznei- und Geheimmittcln betrieben hat. Die ärztliche Untersuchung hat ergeben, daß derselbe Essenzen, Pulver, Pillen und viele andere Mittel bei sich führte, die nur auf ärztliche Anordnung in Apotheken gefertigt werben dürfen und daß manchen Stoffen sogar stärkere Gifte beigemischt waren, die in den Apotheken sehr vorsichtig aufbewahrt werden müssen.
Viele werthlose Sachen haben die fremden Händler für hohe Preise verkauft, während mit den gefährlicheren Mitteln sicher großer Schaden angerichtet worden ist.
Von all diesen Sachen haben sogar die fremden Händler in vielen Orten, besonders bei Wirthen, Niederlagen.
Wo ein so großartiger und gefährlicher Betrug ungestört stattfinden konnte, da muß die Ortspolizei auf eine eben so leicht- sinnige als gewissenlose Weise gehandhabt worden sein.


