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er in Wackern- ibreaS Müller, !7. September, 'ger in Fried- wbahn dahier, sänne Wilhel- :06er.

>elicher Sohn, 28. Octvber.

Karie Schleu­sers, Georg alt 11 M.

des Bürgers, , alt 2 I. 'her.

ife Dorothea rdshain und , Johannes T. gestorben

len Woche >n.

v. Schotten, rg, Cahn v. Frankfurt;

utfen ; Hr. retshansen; v. Zwesten; ine, Fuhrm.

r. Dietrich, Hr. Ger- Hr. Best,

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Kämmer.

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olman m. Maiches.

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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 ft., für Auswärtige, incl. Postanffchlags, 1 fl. 53 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. P. Nr. 1). Emrückungsgebuhr für die gespaltene Zeile ober deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

JYq. SO. Mittwoch den 10. November 1SSS.

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt GieHeu:

Ochsenfleisch . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaasfleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .

F l e i s ch t a r e.

per Pfunv

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Rindssett ........

Nierenfett ........

Schweineschmalz .

desgleichen ausgelassenes . . . .

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10

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16

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Brodtare.

Pfund 2 4 2 4

Loth Quint

5 2 Wasserweck .......

4 2 Milchbrod . .

ordinäres Brod aus gemischtes Brod aus

J/, Gerste, und % Korn-Mehl '/3 Waizen- und V, Korn-Mehl

j bestehend i bestehend

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

Pfund

tr

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fr. 20 24 24 28

fr.

6| 12z

6z 13

1

1

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein,.__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung,

die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1858 betreffend.

Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 18 d. Mts. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 13. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.

Gießen, den 3. September 1858. Großherzogliches Universitäts-Gericht.

Haberkorn. (1827)

B e k a n n t m a ch n n g.

Betreffend: Die Gemeiuderathsersatzwahl in der Stadt Gießen.

Ich finde es angemessen, noch besonders zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß bei der vom 8. bis 12. November l. I. dahier stattfindenden Gcmeinderathscrsatzwahl in folgender Weise zu wählen haben:

1) Die III. Abtheilung, enthaltend sämmtliche Stimmberechtigte, deren monatlicher Steuerbeitrag nicht über 2 fl. 41'/, kr. beträgt,

Montag den 8. und Dienstag den 9. November, Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 3 Uhr, sodann Mittwoch den 10. November, Vormittags von 8 bis 12 Uhr.