für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 fl. 53 ft. — Auswärts abvnnirt man sich bei allen Postänitern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
31 20. Mittwoch den 10. März 18Z8.
Polizeitaren
für die Provinzialhauptstadt Gießen:
per Pfund
per Pfund
u
Brodtare.
Pfund
bestehend
Waizen- unb n , . Korn-Mehl ! bestehend
Gerste- und Korn-Mehl
fr.
14
12
10
7
14
12
8
16
20
24
18
32
24
22
2/ 4| 2/ 4f Loth
5
4
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
RindSfett Nierenfett Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
ordinäres \ x/
Brod aus f 2/ gemischtes \ '/. Brod aus ) %
Quint
3 Wasserwcck
3 Milchbrod
für den Kreis Gießen, und zwar:
i)
Fleischtare.
fr. 20 24 24 28
fr.
51
11
51
1
1
2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
t „ Stnmerfung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1-/. Pfund Zuaabe
befindlich fein. ö
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 1687.
Bctrcfscnb: Den Abgang der Landbeschäler auf die Gestütsstationen.
Das
G r o ß h e r z o g l i ch e K r e i s s m t
an
die Grostherfoglichen Bürgermeistereien.
Sie wollen in Ihren Gemeinden alsbald zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß die für bestimmten Landbeschäler am 6. d. Mts. daselbst eingetroffcn sein werden.
In Verhinderung des Krcisraths : Pietsch, Regierungs - Rath.
Girsten, am 8. März 1858.
Gießen
die Gestütsstation Gladenbach


