für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 fl. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet
JVs. 12. Mittwoch den 10. Februar 1SS8.
Poli) eitttren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Provirrziaih»uptstadt Gieße» :
Fieifchtare. per Pfund kr.
Ochsenfleisch...........„ „ 14
Kuhfleisch............„ „ 12
Rindfleisch . . .
Kalbfleisch . . .
ff
ff
10
7
Schweinefleisch . .
..... • ♦ • ff
ff
14
Hammelfleisch . .
12
Schaasfleisch . . .
8
Leberwurst . . .
16
Bratwurst . . .
20
Schwartenmagen
24
Blutwurst . . . .
18
geräucherter Speck .
32
Schinken . . . .
24
Dörrfleisch . . .
........ff
ff
22
per Pfund fr.
Rinvsfett............„ „ 20
Niercnfett............. „ 24
Schweineschmalz........... „ 24
desgleichen ausgelassenes.......„ „ 28
B r o d t a r e.
Pfund
fr.
2 ( ordinäres । 7S Gerste- unb / . a . .
5|
4| Brod aus ) % Korn-Mehl i bestehend
. 11
2 ( gemischtes i 1 , Walzen- unb / < „ , .
4 \ Brod aus ) %' Korn - Mehl i öestehend Lvth Quint.
•
■ Hi
5 3 Wasserweck.....
1
4 3 Milchbrod........
1
2. Für die andern Städte und Orte des Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Anmerkung: befindlich sein.
Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 17, Pfund Zugabe
Amtlicher T h e i l.
C V i e t -
die Ergänzung der Feldtruppen im Jahr 1858 betreffend.
UDWIG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. re.
In Gemäßheit der Artikel 2 und 3 des Recrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 verordnen Wir hierdurch, wie folgt: Einziger Artikel.
. „ 3ur ^ßanzung der Feldtruppen im Jahr 1858 sind Zweitausend Mann erforderlich, welche aus den Aufrufsfähiqen des wahres 18o7 (emjchließlich der Rclativtauglichen) ausgehoben werden sollen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigcdrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 2. Januar 1858.
<L- S-) LUDWIG.
_____________________________________________________________Freihr. v. Schäffer-Bernstein.
B e k er M u t m a eh u n g,
die Vertheilung des Rekrutenbedarfs für 1858 auf die Provinzen betreffend.
m Vollziehung des Allerhöchsten Edicts vom 2. d. Mts. und in Gemäßheit des Art. 35 ces Rekrutirunqsgesekes wird Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 9


