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Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 ft., für Auswärtige, incl. Postairsschlags, 1 st. 53 fr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 rr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
J|o 81. Samstag den 9. October 1838.
Amtlicher Theil.
Zu Ur. G. K. 6500. Gießen, am 2. Brtobcr 1858.
Betreffend: Die Ausnahme der Bevölkerung in den Zollvercinsstaaten im Monat
Dccember 1858, insbesondere im Großherzogthum Hessen.
Das
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
In Gemäßheit AusschreibenS Großhcrzoglichen Ministeriums des Innern vom 20. September l. I. zu Nr. M. d. I. 11,184. 11,189 schärfen wir Ihnen nachträglich zu unserem Ausschreibcn vom 13. Juli l. I., Anzeigeblatt Nr. 59, bezüglich der Aufnahme der Bevölkerung des Militairstandes ein, daß die über 6 Jahre im Militair stehenden Militair-Personen mit ihren Familien nicht bei der Bevölkerung ihrer Geburts- oder Heimathsortc aufzunehmen und zu zählen sind, daß dagegen die bis zu 6 Jahren im Militair stehenden Militair-Personen, sowie die Militair-Pensionaire und Invaliden nebst deren Familien an ihren Geburts- oder Aufenthaltsorten von Ihnen in die Bevölkerungslisten aufzunehmen sind.
(Vergl. Äüchler's Handbuch der Localstaatsvcrwaltung S. 7, Nr. 9).
Sodann ist nunmehr die Bestimmung unter Nr. 3 des AusschreibenS Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 7. September 1846, abgedruckt a. a. O. S. 6, Nr. 6, dahin erläutert worden, daß zwar die nur mit Reisepässen (ohne Entlassungs-Urkunden) Ausgewanderten in der Regel, wie wir auch in unserem Ausschreibcn d. d. 13. Juli l. I. verordnet haben, noch als Einwohner ihres gesetzlichen Wohn- oder Angehörigkeits-Ortes zu zählen, jedoch dann^außer Ansatz zu lassen sind, wenn von solchen sicher bekannt ist, daß sic sich wirklich im Auslande seit längerer Zeit niedergelassen haben, und daß sie nicht zurückkehren werden. Durch diese letzte Bestimmung wird also unse?vor- deres Ausschreiben beschränkt.
Hiernach werden Sie sich sowohl bei der nächst bevorstehenden, als allen künftigen Bevölkerungs-Aufnahmen bemessen.
K ü ch l e r.
Zu Nr. K. G. 6471. Gießen, am 28. Septem der 1858.
Betreffend: Den Ankauf der Remontepfcrde im Lande.
Das
Großherzagliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Der Ankauf der diesjährigen Remontepfcrde in der Provinz Oberhessen wird am 14. October zu Altenstadt, „ 15. „ „ Nidda,
„ 18. „ „ Grünberg,
„ 19. „ „ Alsfeld,
„ 21. „ „ Lollar,
und zwar in allen Stationen Vormittags von 10 Uhr an stattfinden. Wir weisen Sie an, dieß in Ihren Gemeinden mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß 60 Stück 3 '/..jährige und 42 Stück 4% bis 6jährige Reitpferde angekauft werden sollen. K ü ch l e r.


