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für die
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postauffchlags, 1 st. 53 ff. — Auswärts abvnnirt man ffch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — EinrücknngSgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. -r- Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
^6. Mittwoch den !)♦ Juni 18Z8.
Stadt und den Kreis
Letzen.
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und ,zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch .........
Kuhfleisch
Ri nv fleisch
Kalbfleisch
Schweinefleisch ........
Hammelfleisch
Schaaffleisch
Leberwurst
Bratwurst .....
Schwartenmagen
Blutwurst ....
geräucherter Speck
Schinken .........
Dörrfleisch ...
2) Für die
ist der Laib Brod
per Pfund
u u H n ff tf tf u ft ft ff tf ff ff
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fr. 15
12
10
6 U 12
8
16
20 24 18 32
24
22
Rindsfett . . . .
Nierenfett
Schweineschmalz . . .
desgleichen ausgelassenes .....
Pfund
2/ ordinäres \
4 i Brod aus ) %
2( gemischtes | %
4 i Brov aus / %
Loth Quint
5 3 Wasserweck
4 3 Milchbrod
B r o d t a r e.
Gerste« und l , , , . Korn-Mehl s bestehend
Walzen- und / . „ , Korn-Mehl s bestehend
andern Städte und Orte des Kreises
und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
per Pfund
ff tf
ff tf
ft ff
ft ff
fr.
20
24
24
28
fr.
5s
10|
51
11|
1
1
Aumerfung beffndlich sein.
Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1‘/, Pfund Zugabe
Amtlicher Theil.
Zu Nr. K. G. 3768. *
Betreffend: Die Einführung von Rindvieh Egerländischcr Ra?e zur Zucht.
Das
Groß herzogliche Kreissmt
an
die Großherzoglichrn Bürgermeistereien.
Gießen, am 7. Juni 1858.
Gießen
Nach einer Mittheilung des Präsidenten des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen sollen etwa 8 bis 10
Jimgc Bullen und einige Rinder Egerländischcr Raye angefauft und auf dem Herchenhainer Johannimarft, Montag den 21. d. Mts.
Wer den bei der Versteigerung befannt zu machenden Bedingungen, an Angehörige der Provinz Obcrhesscn zur Verwendung zur Zucht versteigert werden.
Sie wollen dies in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß bringen.
In Verhinderung des Kreisraths:
Wolf,
Kreis - Assessor. >
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