Ausgabe 
9.6.1858
 
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Woche

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Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postauffchlags, 1 st. 53 ff. Auswärts abvnnirt man ffch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). EinrücknngSgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. -r- Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

^6. Mittwoch den !) Juni 18Z8.

Stadt und den Kreis

Letzen.

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und ,zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

Ochsenfleisch .........

Kuhfleisch

Ri nv fleisch

Kalbfleisch

Schweinefleisch ........

Hammelfleisch

Schaaffleisch

Leberwurst

Bratwurst .....

Schwartenmagen

Blutwurst ....

geräucherter Speck

Schinken .........

Dörrfleisch ...

2) Für die

ist der Laib Brod

per Pfund

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fr. 15

12

10

6 U 12

8

16

20 24 18 32

24

22

Rindsfett . . . .

Nierenfett

Schweineschmalz . . .

desgleichen ausgelassenes .....

Pfund

2/ ordinäres \

4 i Brod aus ) %

2( gemischtes | %

4 i Brov aus / %

Loth Quint

5 3 Wasserweck

4 3 Milchbrod

B r o d t a r e.

Gerste« und l , , , . Korn-Mehl s bestehend

Walzen- und / . , Korn-Mehl s bestehend

andern Städte und Orte des Kreises

und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

per Pfund

ff tf

ff tf

ft ff

ft ff

fr.

20

24

24

28

fr.

5s

10|

51

11|

1

1

Aumerfung beffndlich sein.

Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1/, Pfund Zugabe

Amtlicher Theil.

Zu Nr. K. G. 3768. *

Betreffend: Die Einführung von Rindvieh Egerländischcr Ra?e zur Zucht.

Das

Groß herzogliche Kreissmt

an

die Großherzoglichrn Bürgermeistereien.

Gießen, am 7. Juni 1858.

Gießen

Nach einer Mittheilung des Präsidenten des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen sollen etwa 8 bis 10

Jimgc Bullen und einige Rinder Egerländischcr Raye angefauft und auf dem Herchenhainer Johannimarft, Montag den 21. d. Mts.

Wer den bei der Versteigerung befannt zu machenden Bedingungen, an Angehörige der Provinz Obcrhesscn zur Verwendung zur Zucht versteigert werden.

Sie wollen dies in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß bringen.

In Verhinderung des Kreisraths:

Wolf,

Kreis - Assessor. >

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