Ausgabe 
8.9.1858
 
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Friedberg.

Hausen bei ertshausen, ch. lsheim.

Friedberg.

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No. 1.

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für dre

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 ff. 53 fr. Auswärts abvnnirt man ffch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 ir. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

J|o 72. Mittwoch den 8. September ISäS.

P o liz ert aren

für den Kreis Gießer:, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Giesten: Fleischtare. per Pfund kr.

Ochsenfleisch

Kuhfleisch

Rindfleisch

Kalbfleisch

Schweinefleisch

Hammelfleisch . .

Schaaffleisch ...........

Leberwurst

Bratwurst ...

Schwartenmagen .....

Blutwurst

geräucherter Speck . .

Schinken

Dörrfleisch . . .

2) Für die and

ist der Laib Brod und

14

H | Nierenfett

7 Schweineschmalz .

R desgleichen ausgelassenes .......

14

" 12 Brodtare.

" 8 | Pfund

16 2/ ordinäres , % Gerste- und I b ß b .

20 4\ Brod aus s 2/s Korn-Mehl ) D . .

24 2/ gemischtes s '/, Waizen- und / bftb b .

18 ! 4\ Brod aus | % Korn-Mehl I De,teöcnD . . .

32 Loth Quint

24 i 5 2 Wasserweck ..........

22 4 2 Milchbrod

rn Städte und Orte des Kreises

das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

kr. 20

24

24

28

1

1

kr.

12z

6J

13z

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein. _______________________________________________

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung,

die gesetzlichen Forderungen an Studireude aus dem Sommer-Semester 1858 betreffend.

Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studircnde müssen bis zum 18 d. Mts. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 13. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.

Giessen, den 3. September 1858. Grossherzogliches Universitäts-Gericht.

Haberkorn. (1827)

Gerichtliche und privat Bekanntmachungen.

Edietattadung.

1831) Forderungen an den Nachlass der dahier verstorbenen Wittwe des Andreas Lampus sind innerhalb 4 Wochen, von heute an gerechnet, bei dem unterfertigten Ge­richte anzumelden und zu begründen, widri­genfalls dieselben bei der Erbvertheilung

unberücksichtigt bleiben. Der Grossh. Hofger.- Avvoeat Di ery dahier ist zum Kurator bestellt worden und können Zah­lungen nur an diesen rechtsgültig geleistet werden. Giessen, am 27. August 1858.

Großherzogliches Stadtgericht Giessen. Muhl, Bott,

Stadtrichter. Stadtger.-Affeffor.

Besondere Bekanntmachung.

1840) Für zwei Kinder, im Alter von % und 11 Jahren, werden brave Pfleg­eltern gesucht. Das Nähere bei

Armenkafferechner Wittich.

Giessen, den 7. September 1858.