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Friedberg.
Hausen bei ertshausen, ch. lsheim.
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Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 ff. 53 fr. — Auswärts abvnnirt man ffch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 ir. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
J|o 72. Mittwoch den 8. September ISäS.
P o liz ert aren
für den Kreis Gießer:, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Giesten: Fleischtare. per Pfund kr.
Ochsenfleisch „
Kuhfleisch
Rindfleisch „
Kalbfleisch
Schweinefleisch „
Hammelfleisch . . „
Schaaffleisch ...........
Leberwurst
Bratwurst ... „
Schwartenmagen .....
Blutwurst „
geräucherter Speck . . „
Schinken „
Dörrfleisch . . . „
2) Für die and
ist der Laib Brod und
14 „
H | Nierenfett „
7 Schweineschmalz . „ „
R desgleichen ausgelassenes ....... „
14
" 12 Brodtare.
" 8 | Pfund
„ 16 2/ ordinäres , % Gerste- und I b ß b .
„ 20 4\ Brod aus s 2/s Korn-Mehl ) D . .
„ 24 2/ gemischtes s '/, Waizen- und / bftb b • . •
„ 18 ! 4\ Brod aus | % Korn-Mehl I De,teöcnD . . .
„ 32 Loth Quint
„ 24 i 5 2 Wasserweck ..........
„ 22 । 4 2 Milchbrod
rn Städte und Orte des Kreises
das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
kr. 20
24
24
28
1
1
kr.
12z
6J
13z
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein. _______________________________________________
Amtlicher T h e i l.
Bekanntmachung,
die gesetzlichen Forderungen an Studireude aus dem Sommer-Semester 1858 betreffend.
Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studircnde müssen bis zum 18 d. Mts. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 13. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Giessen, den 3. September 1858. Grossherzogliches Universitäts-Gericht.
Haberkorn. (1827)
Gerichtliche und privat Bekanntmachungen.
Edietattadung.
1831) Forderungen an den Nachlass der dahier verstorbenen Wittwe des Andreas Lampus sind innerhalb 4 Wochen, von heute an gerechnet, bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und zu begründen, widrigenfalls dieselben bei der Erbvertheilung
unberücksichtigt bleiben. — Der Grossh. Hofger.- Avvoeat Di ery dahier ist zum Kurator bestellt worden und können Zahlungen nur an diesen rechtsgültig geleistet werden. Giessen, am 27. August 1858.
Großherzogliches Stadtgericht Giessen. Muhl, Bott,
Stadtrichter. Stadtger.-Affeffor.
Besondere Bekanntmachung.
1840) Für zwei Kinder, im Alter von % und 11 Jahren, werden brave Pflegeltern gesucht. Das Nähere bei
Armenkafferechner Wittich.
Giessen, den 7. September 1858.


