Ausgabe 
7.8.1858
 
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Mittelpreis vom

1 Malter

7 M ff. kr.

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No. I

Anzeigtblstt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 kr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 ff. 53 kr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postänztern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 «. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

63. Samstag den 7. August 1838.

Amtlicher Theil.

B e k a n n t m a ch u n g.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben aus dem Regierungsblatt Nr. 24 zu publiciren:

Gesetz, Vie Gemeinde-Nutzungen der Ortsbürgcr, insbesondere die veßfalls zu errichtenden Localstatuten betreffend.

Die Zahlung der gesetzlichen Vertretungssummen für Kriegsdienstpflichtige, welche an der diesjährigen Loosziehung Theil genommen haben betreffend.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Am letzten Markttage wurven von einem fremden Manne im Promenadehaus ein großes und ein kleines Schaas eingestellt. Der Eigenthümer wird zur alsbalvigen Abholung verselben ausgeforvert.

Gießen, am 6. August 1858. Der Großherzogliche Polizei-Commiffär für die Provinzialhauptstavt Gießen:

L. Nover.

Gefundene Gegenstände.

Der Großherzogliche Polizei-Commiffär für die Provinzialhauptstavt Gießen: L. Nover.

Ein ^.aschenmesser, ein Bruchband, ein Sonnenschirm, eine Leiter, eine Brille mit Futteral, ein Knovf von einem Stock, ein kleiner Zirkel, ein Pfandschein und verschievene Schlüssel. Zugelaufen: ein kleiner Pinscherhunv

V2em dlesigen Laven ist schon vor längerer Zeit ein Bünvel Weißzeug liegen geblieben; verselbe enthält: ein Tischtuch gez. A. K. 2., ein desgleichen, gez. L. N. 6., Drei Servietten, gez. A. K. 12., eine solche, qez. A. K 6 , ein Taschentuch 7 A> K. 6., ein Küchenhanvtuch, gez. A. K., ein desgleichen, gez. W. R. ' 9 5 ' W

Die Eigenthümer haben sich auf vem Polizeibiireau anzumelden.

Gießen, am 6. August 1858.

Gerichtliche und privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

1574) Die nachverzeichneten Gelder:

1) Pachtgelder von verliehenen städtischen Triebvierteln, den 15. v. Mts. fällig gewesen

2) Schulgelder aus den Stadtschulen und der Realschule pro 2. Quartal und '

3) das 2. Ziel Communalsteuern,

können in den ersten 8 Tagen an den bekannten Zahltagen ohne Kosten bezahlt werden.

Gießen, am 2. August 1858. Der Stadt-Einnehmer:

Enders.

1598) Nachdem die Abhaltung eines weiteren Vieh- und Krämermarktes dahier im Monat August versuchsweise auf drei Jahre genehmigt worden ist, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der­selbe für dieses Jahr

Donnerstag den 19. l. Mts. stattfindet.

Butzbach, den 3. August 1856.

Größherzogliche Bürgermeisterei Butzbach.

S e i p p e l.

Versteigerungen.

1588) Samstag den 7. August, Nachmittags 3 Uhr,

sollen die mit Ende 1858 leihfälliq wer­denden 166 Stück städtische Triebviertel