Mittwoch e ich mir,

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Balscr.

Zahl der einer Nach- n Alter von c. ic.

Zurücknahme betrug die

ii Wcrth- f Zins und beliebe man

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(obtgeborher ievtember.

hsten Woche SngeL

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Sroßherzogliche imitt, ehelicher NversttätSrent- jnia Schirmer, Kanzlei- und hier.

,; Hr. Übrig, muta, Weber v. Saasen u.

n.

»ein. Bei Bei Hrn. Abvvc. Briel: Ricker: $r.

r. Schmidt m.

I.

wimmlehrer.

Anzeigeblstt

für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische l ff. 30 kr., für Auswärtige, inel. Pustaufschlags, 1 sl> 53 kr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpeditiun (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedene» Schriften die gespaltene Zeile 3 lr. Annoncen in Tabellenfurm werden doppelt berechnet.

JV1 SO. Mittwoch den 6. October 1838.

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

per Pfund

per Pfund

u

15

Brodtare.

u

Brod aus

bestehend

H

Waizen- und Korn-Mehl

1

1

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

Gerste- und / , . , Korn-Mehl j b-stehend

fr.

6z 12z

6z

13

Ochsenfleisch . Kuhfleisch . . Rindfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch Hammelfleisch . Schaaffleisch . Leberwurst Bratwurst . . Schwartenmagen Blutwurst . . geräucherter Spec Schinken . . Dörrfleisch

21 ordinäres 4\ ~

kr.

20

24

24

28

H j

8 ; Pfund

4 2 Milchbrod . .

fr i

Rindsfett .

Nierenfett .

1) für die Provinzialhaupesstadt Gieszen: F l e i s ch t a r e.

g I Schweineschmalz . . . g desgleichen ausgelassenes

2( gemischtes z '/.

41 Brod aus / % Loth Quint

5 2 Wasserweck

16

20

24

18

32

24

22

befindlich "sein ciner Misch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe

Amtlicher Theil.

«s» es f

bie von den Theilnehmern an der Staats-Versicherungs-Anstalt für die Stellvertretung auf das Jahr 1859 zu zahlende Einlage betreffend.

Mit Bezug auf §. 8 und 9 der Statuten der Staats-Versicherungs-Anstalt für die Stellvertretung im Militärdienst 16 ©eptember 1851 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einlage, welche bei dem Eintritt in dl>se Anstalt für das Musterungs- und Ziehungsjahr 1859 zu zahlen ist, 190 fl. (Einhundert und neunzig Gulden) beträgt und daß die An­lagen vom 1. October l. I. an zur Versicherungskasse dahier bezahlt werden können. J ä ß n

Darmstadt, den 10. September 1858.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

v. D a l w i g k.

Zimmermann.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Cdictalladung.

Oeffentliche Aufforderung.

2030) Die Jntestatcrben des Schuh­machermeisters Johann Jost Wagner zu Gießen haben die ihnen deferirte Erb­

schaft nur unter der Rechtswohlthat des Inventars angetrcten; es werden deßhalb alle Diejenigen, welche Forderungen an den Nachlaß des Johann Jost Wagner zu bil­den haben, aufgefordert, solche dahier bin- ; nen vier Wochen zur Geltung zu bringen, I

widrigenfalls sie bei Regelung der Nachlaß- fache keine Berücksichtigung finden.

Gießen, den 29. September 1858.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl,

* Stadtrichter.