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Zahl der einer Nach- n Alter von c. ic.
Zurücknahme betrug die
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Sroßherzogliche imitt, ehelicher NversttätSrent- jnia Schirmer, Kanzlei- und hier.
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»ein. — Bei — Bei Hrn. Abvvc. Briel: Ricker: $r.
r. Schmidt m.
I.
wimmlehrer.
Anzeigeblstt
für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische l ff. 30 kr., für Auswärtige, inel. Pustaufschlags, 1 sl> 53 kr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpeditiun (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedene» Schriften die gespaltene Zeile 3 lr. — Annoncen in Tabellenfurm werden doppelt berechnet.
JV1 SO. Mittwoch den 6. October 1838.
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
per Pfund
per Pfund
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15
Brodtare.
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Brod aus
bestehend
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Waizen- und Korn-Mehl
1
1
2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Gerste- und / , „ . , Korn-Mehl j b-stehend
fr.
6z 12z
6z
13
Ochsenfleisch . Kuhfleisch . . Rindfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch Hammelfleisch . Schaaffleisch . Leberwurst Bratwurst . . Schwartenmagen Blutwurst . . geräucherter Spec Schinken . . Dörrfleisch
21 ordinäres 4\ ~
kr.
20
24
24
28
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8 ; Pfund
4 2 Milchbrod . .
fr i
Rindsfett .
Nierenfett .
1) für die Provinzialhaupesstadt Gieszen: F l e i s ch t a r e.
g I Schweineschmalz . . . g ■ desgleichen ausgelassenes
2( gemischtes z '/.
41 Brod aus / % Loth Quint
5 2 Wasserweck
16
20
24
18
32
24
22
befindlich "sein ciner Misch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe
Amtlicher Theil.
«s» es f
bie von den Theilnehmern an der Staats-Versicherungs-Anstalt für die Stellvertretung auf das Jahr 1859 zu zahlende Einlage betreffend.
Mit Bezug auf §. 8 und 9 der Statuten der Staats-Versicherungs-Anstalt für die Stellvertretung im Militärdienst 16 ©eptember 1851 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einlage, welche bei dem Eintritt in dl>se Anstalt für das Musterungs- und Ziehungsjahr 1859 zu zahlen ist, 190 fl. (Einhundert und neunzig Gulden) beträgt und daß die Anlagen vom 1. October l. I. an zur Versicherungskasse dahier bezahlt werden können. J ä ß n
Darmstadt, den 10. September 1858.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. D a l w i g k.
Zimmermann.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Cdictalladung.
Oeffentliche Aufforderung.
2030) Die Jntestatcrben des Schuhmachermeisters Johann Jost Wagner zu Gießen haben die ihnen deferirte Erb
schaft nur unter der Rechtswohlthat des Inventars angetrcten; es werden deßhalb alle Diejenigen, welche Forderungen an den Nachlaß des Johann Jost Wagner zu bilden haben, aufgefordert, solche dahier bin- ; nen vier Wochen zur Geltung zu bringen, I
widrigenfalls sie bei Regelung der Nachlaß- fache keine Berücksichtigung finden.
Gießen, den 29. September 1858.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl,
* Stadtrichter.


