r Steuer-
lgs von
er.
, Rothgerber.
fg.-Advvcaj. erber.
'aufmann. acfjer. lzlei-Rath. )inbcr.
rth.
Rath, ksfabrikant. lilh., Rentier. Sattler.
tzger. ^eheimerath. g.-Ädvveat. aksfabrikant.
i.
vvvkat. in, Professor, ■ffur.
or. itasiallehrer. or.
essor. ofg.Rath. ittmeifter.
>th. iminalrichter. .-Präsident. bahn-Cassier. cretär. rgs-Rath. rofeffor. rofeffor. Professor, ter. innehmer. eb, Professor, ofeffor. rth.
Direetor. act. Arzt, rofeffor. essor. Professor, ath.
, Hofg.-Rath. ppellationsge- >t.
r ©teuer#
Ludwig Theo-
i, Kaufmann. Jäcfer. äcker.
Sekonom. tfi. ann. dvoeat. ändler.
Professor, 'mann.
Privatmann, llrth.
, Kaufmann.
Es sind int Ganzen 5 Mitglieder des Gcmcinderaths zu wählen, nämlich in der III. Ahtheilung 1 Mitglied, in der II. Ab- rheilung 3 Mitglieder und in der I. Ahtheilung 1 Mitglied.
Schließlich bemerke ich, daß
in der III. Abtheilung Georg Plank,
„ „ II. „ Heinrich Balthasar Vogt,
„ „ „ „ Beigeordneter Conrad Weidig,
„ „ „ „ Beigeordneter Philipp Fillmann und
„z „ I. „ Georg Fulda,
gesetzlich auszutreten haben, jedoch wieder wählbar sind.
Gießen, den 28. October 1858. Der Regicrungs-Commissär:
Pietsch,
Regierungs-Rath.
Bek «rZrutMer eh u n g -
die Benennung des Diakonissenchauseö zu Darmstadt betreffend.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß dem unter dem Protettorate Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Carl stehenden Diakonissen-Hause zu Darmstadt die Benennung „ Elt, abeth en-« test vei- gelegt werde.
Es wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, am 28. September 1858.
Großherzogliches Ministerium des Junern.
v. D a l w i g k.
Zimmermann.
B e L LZ M N t m a eh n t$ g,
den Umlauf der Zwanzig- lmd Zebukreuzerstücke betreffend.
Unter Bezugnahme auf §. 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 16. August d. I. (Regierungsblatt Nr. 30) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einwechselung der daselbst bezeichneten Zwanzig- und Zehnkreuzerstucke mtt dem Gepräge des Großherzogthums Hessen oder einer der demselben einverleibten Münzherrschaften, nämlich des Äursurstenthums Mainz, des Bistbums Worms und der Burg Friedberg, — zu ihrem vollen Werthe von Vier und zwanzig und Zwölf Kreuzer gegen andere Münzen sowohl bei der Großherzoglichen Hauptstaatskasse, als auch bei den Großherzoglichcn Obercinnehmereien und Diftrictseinnehmereien, den Großherzoglichcn Hauptzollämtcrn und Nebenzollämtern I. Klasse, sowie den Großherzoglichcn Rcnt-
' *Lit genannten Behörden sind angewiesen, diese Einwechselung innerhalb der gewöhnlichen Geschäftsstunden je nach Verlangen alsbald zu bewirken.
Darmstadt, den 2. October 1858.
Großhorzogliches Ministerium der Finanzen.
In Verhinderung des Präsidenten: v. B i e g e l e b e n.
M eisen zahl.
B e § R U m t m M eh n rr g -
die Einziehung der durchlöcherten oder sonst anders, als durch den gewöhnlichen Umlauf am Gewichte verminderten Kronthaler, Zwanzigkreuzerstücke und Zehnkreuzerstücke betreffend.
Das unterzeichnete Ministerium bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die Großherzogliche Münze in Darmstadt
angewiesen worden ist, durchlöcherte oder sonst anders, als durch den gewöhnlichen Umlauf am Gewichte verminderte Kronthaler,
Zwanziqkreuzerstücke und Zehnkreuzcrstücke, sowohl Kaiserlich Königlich Oesterreichischen als suvdeugchcn Gepräges, auf Verlangen
gegen Vergütung des sich aus dem Feingehalt und Gewicht ergebenden Silberwerthes, nach den von der Großherzoglrchen Munz-
vcrwaltung festgesetzten Preisen, in Quantitäten von einem Pfund und darüber einzulösen.
Darmstadt, am 2. October 1858.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
In Verbinderung des Präsidenten:
v. B i e g e l e b e n. Meisenzahl.
Gerichtliche rrwd Privat - BekarrNtMachrsagen.
Besondere Bekanntmachungen.
2253) Die Communalstencrn für das 4. Ziel 1858 können in den nächsten 8 Tagen noch ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, am 1. November 1858. Stadt -- Emnehmer.
Enders.


