Ausgabe 
3.3.1858
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 ft., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 fl. 53 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg At. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet. , 18. Mittwoch den 3. März 18Ä8.

P o liz eitaren

F l e i s ch t a r e.

per Pfund

per Pfund

1!

Brodtare.

i i

4i Loth 5 4

Brod aus Quint

Ochsenfleisch . Kuhfleisch . . Rindfleisch . . Kalbfleisch . .

Rindsfett.....

Nierenfett.....

Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

3 Wasserweck

3 Milchbrod .

7s Gerste- und / , .

7s Korn-Mehl s bestehend

fr.

5z

11

51 11|

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

fr.

20

24

24

28

Schweinefleisch . . Hammelfleisch . . . Schaaffleisch . . . Leberwurst . . . Bratwurst . . . . Schwartenmagcn. . Blutwurst . . . . geräucherter Speck . Schinken . . . . Dörrfleisch . . .

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

2 ( gemischtes s % Waizen- unb i . , .

/ % Korn-Mehl [ bestehend

Pfund

2 / ordinäres

4 i Brod aus

fr.

14

12

10

7

14

12

8

16

20

24

18

32

24

22

befindlichen eincr Gumltität N"sch von 10 Pfund dürfen im "steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1/, Pfund Zugabe

Gerichtliche und privat-Bekanntmachungen.

Edirtallsdungen.

338) Nachdem Großherzogliches Hofgc- richt der Provinz Oberhessen über das Ver- mögen des Buchdruckers Max Merck zu Gießen den förmlichen Concursproceß er­kannt, so werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an die Masse bilden wollen, auf. gefordert, solche im Termin

Mittwoch den 17. März d. I., Vormittags 9 Uhr, anzumelden, zu begründen und etwaige Vor- zugsrechte geltend zu machen, widrigenfalls ste ohne weiteres Präclustvdecret von der Masse ausgeschlossen werden. Zugleich M gedachtem Termine die Güte ver­sucht werden und werden eintretenden Falls die nicht persönlich erscheinenden Gläubiger

als den Beschlüssen der Mehrheit beitretend angesehen. Gießen, am 6. Februar 1858.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. Sch malkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

393) Nachdem der Kaufmann Georg Ludwig Mathäi dahier seine Heber« schuldung gerichtlich angezeigt hat, so wer- den alle und jede Gläubiger desselben hier­durch öffentlich vorgeladen, in dem dazu auf den 29. März d. I.,

Morgens 10 Uhr, hierher anberaumten Termine, bei Meldung der Nichtberücksichtigung in diesem Verfahren, ihre Forderungen summarisch anzumelden und sodann dem alsbald stattsindendcn Giitever- such beizuwvhncn, wobei die sich nicht Erklä. renben als dem Beschluß der Mehrzahl der

sich Erklärenden beitretend werden angesehen werden. Eventuell haben dieselben auch über die Wahl eines definitiv zu bestellenden Cu- rators der Maffe unter einander sich zu verständigen.

Marburg, am 25. Februar 1858. Kurfürstliches Iustizamt I.

Wagner._______

Besondere Bekanntmachung.

350) _ Die

Verpflichtung von zwei Nachtwächtern für Gießen,

nämlich des Ludw. Dechert und Friede. Krö cker von hier, wird zur Kcnntniß des hiesigen Publikums gebracht.

Gießen, den 18. Februar 1858. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.