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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstag«. — Preis de« Jahrgang« für Einheimische 1 st. 30 ft., für Auswärtige, incL Postaufschlags, 1 fl. 53 fr. — Auswärt« abonnirt man sich bei allen Postämtern. .— In Gießen bei der Ervedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1|. — EinrücknngSgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 ft. Anzeigen au« verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 ir. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
M 7« Samstag den 2. October 1838.
Amtlicher Theil.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gestern wurde in der Nähe der Stadt ein Rind eingesangen, welches herrnlos herumlief. Der Eigentümer wird aufgefordert, sich auf dem Pvlizeibüreau anzumelden.
Gießen, am 1. Oktober 1858. Der Großherzogliche Polizei-Eommissär für die Provinzialhauptstadt Gießen:
L. Nover.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
(E b i c t a 11 a b u n g.
1974) Großherzogliches Hofgericht der Provinz Obcrhessen hat über das Vermögen des verlebten Martin Friedrich Scheid dahier den förmlichen Concursprozeß erkannt. Forderungen jeder Art sind deßhalb im Termin
Montag den 1. November l. I., Morgens 9/2 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen und etwaige Vorzugsrechte geltend zu machen, widrigenfalls ohne weiteres Präclusivvecret Ausschluß von der Masse erfolgt. Gleichzeitig soll in gedachtem Termin die Güte versucht werden, im Falle der Erfolglosigkeit aber zur Wahl eines Gläubigerausschusses und eines Massecurators geschritten werden, und werden die nicht erscheinenden Gläubiger als den Beschlüssen der Mehrheit der erscheinenden beitretend angesehen.
Gießen, den 10. September 1858.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
Besonbere Bekanntmachungen.
1973) Das Verzcichniß der seit dem 1. August 1857 bis dahin 1858 üi der Gemarkung Gießen vorgekommcnen Cultur- verändcrungen liegt vier Wochen auf dem Rathhause dahier zur Einsicht der Interessenten offen. Gießen, am 23. Septbr. 1858.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
Octroi von Steinkohlen betreffend.
2026) Die unterzeichnete Behörde bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, baß von heute an die Eoaks gleich den Steinkohlen der Octroiabgabe unterliegen und vom Cent- ner 6 hlr. erhoben werden. Bezüglich der Rückvergütung von ausgeführten Eoaks treten dieselben Bestimmungen wie bei den Steinkohlen ein. Gießen, am 1. October 1858.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. ___D. Ebel.___________
1972) Das Verzcichniß der im Laufe des Jahres 1857/58 ganz neu erbauten, so wie der durch Bauveränterungen im Werthe erhöhten oder verminderten und der ganz abgcganaenen Wohnhäuser und Gcwerbs- anlagen, liegt vier Wochen lang auf dem Rathhause dahier zur Einsicht der Interessenten offen.
Gießen, den 23. September 1858.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________D. Ebel.___________ Die Anschaffung und Unterhaltung der Faffelochsen in der Gemeinde Gießen.
1937) Die Stadt Gießen wird für Vie Anschaffung und Unterhaltung der, für das hiesige Zuchtvieh nöthigen zwei Faffelochsen, vom nächsten Jahr an in der Weise sorgen, daß sie den Ochsenhaltern das Sprunggeld der gedeckt werdenden Thiere überläßt und außerdem jedem noch eine Prämie von 30 bis 40 fl. zahlt.
Diejenigen hiesigen Einwohner nun, welche hiernach einen Ochsen für die Gemeinde
anschaffen und unterhalten wollen, werden ersucht, ihre desfallsigen Anerbietungen binnen 14 Tagen hier abzugeben.
Gießen, am 18. September 1858.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________D. Ebel.___________
1988) Der Pfandschein Nr. 39790 ist angeblich verloren worden. Da der Gegenstand eingelöst werden soll, so werden Alle, welche Ansprüche an jenen Schein bilden können, aufgeforvert, solche innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst vas Pfand verabfolgt werden wird.
Gießen, den 27. September 1858.
Die Psandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.
V ersteigerungrn.
2003) Dienstag den 12. October, Nachmittags 2 Uhr,
sollen auf vahiestgcm Rathhausc die zum Nachlaß der Georg Bürgy's Wittwe gehö- renden Gebäude auf ven Abbruch, nebst dem Bauplatz (Grund und Boden), unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, als Erb- und Eigenthum öffentlich meistbietend versteigert werden, als: Flur Nr. OKlftr.
/ess 33 Hofraithe in den Neuen- bäuen, an Ttadtrechner Enders,
*/639 15 Grabgarten das., 1. Klasse.
Gießen, den 29. September 1858.
Großherzogliches Ortsgericht Gießen.


