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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 ft., für Auswärtige, incl. Postauffchlags, ■ ü. 53 fr. Auswärts adonnirt man nch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpeditioir (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gefpaitene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
N NW
Mittwoch den I. December
MS8.
f ü r b e n
1) für
Fleischtare.
Ochsenfleisch ..........
Kuhflei,ch . -
Rinvfleisch . ......
Kalbfleisch .
Schweinefleisch Hammelfleisch Schaaffleisch Leberwurst ..........
Bratwurst . ...... . . .
Schwartenmagen .........
Blutwurst . ..... . . . .
geräucherter Speck ........
Schinken ...........
Dörrfleisch ..........
2) Für die
ist der Laib Brod
P a l i z e i t a x e n
Kreis Gießen, und zwar: die Provinzialhauptstadt Gießen:
per Pfund kr. > ...
1 15 ; Rindssett
" " |2 Nierenfctt
" " g Schweineschmalz . ..... *
g desgleichen ausgelassenes ...... 15
«io Brodta r e.
„ „ 8 -j Pfund
„ „ 16 2( orvinäres \ */$ Gerste- und / , „ , .
u /, 20 4| Brod aus ] % Korn-Mehl | bestehend
// -r 24 i 2/ gemischtes । % Waizen- und ( . n , t
n h 18 4f Brod aus j 2/3 Korn-Mehl i bestehend
n „ 32 Loth Quint
u u 24 5 2 Wasserweck .......
ii u 22 4 3 Milchbrod ........*
andern Städte und Orte des Kreises
und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
per Pfund u ii
t! II n if n n
kr. 20 24 24 28
kr.
6
12
6} 12$
1
1
befindlich ' >Bei ein» Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1-/. Pstmd Zugabe
Gerichtliche und Privat - BekanntMachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
Die Musterung für L8ZN.
Nach einer Verfügung Großherzoglichm Kreisamts soll die Liste der Conscriptionspflichtigen des Jahres 1859 aufgestellt werden ^3" Gemäßheit des Recru irungsgesetzes wird daher hiermit bekannt gemacht, daß Derjenige, welcher die Versetzung ür das oder einjährige Zurückstellung in Anspruch nehmen will, dieses ohne Verzug jedenfalls vor Abnahme der Ortsliste^ bei der Eien" stelle anzuzeigcn hat, indem spater vorgebracht werdende Gesuche nach vcm Gesetz keine Berücksichtigung finden können von SBÄtIT reClamtr£" * werden wir auf Anfrage belehren, inwieweit sie
Gießen, am 19. November 1858.
2462) Die in den Artikeln 16 und 20 des Gesetzes vom 22. März 1852 vorge- schriebenc Ausloosung der Haupt- und Ergänzungs-Geschworenen für die Asstsen ter Provinz Oberhessen im 1. Quartal 1859
in^öffentlicher Sitzung
Freitag den 3. Deccmber d. I.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel. " (2429)
in Großherzoglichcm Hofgerichts - Gebäude vorgenommen werden.
Gießen, am 24. November 1858.
Der Präsident Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen:
Dr. Klipstein.
2434) Die Zinsen von den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Kapitalien für das Jahr 1858 sollen:
Samstag den 4. December,
Dienstag „ 7.
Mittwoch „ 8. „
Samstag „11. „


