für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Mittwoch den 30. September
M 78
Da es ungeachtet unserer mehrmaligen Aufforderung immer noch vorkommt, daß Inserate, wegen ru waten Eintreffens, in dem an dem nächsten Tage erscheinenden Anzelgeblatt nicht berncksichtigt XI- * «such. ».«. N. »erc!,rli»c Publikum wk°erb°tt, m Zukm.st b,e 3ll|tr«k laug.
st„,s Dienstags und Freitags, Morgens 9 Uhr, an unterzeichnete stelle clnzu,ch.cten, da spater eintreffende Inserate an diesen Tagen keine Ausnahme finden können.
Die Expedition des Auzeigeblattes für die Stadt und den Kreis Greyen.
^scheint wöchentlich Mai l Mittwoch- und Samstags. - Prei- de- Jahrgangs fürHcheimilche 1
, ' ... abonnirt man sich bei allen Postämtern.. In Gießen bei der Srpedttion «Eangeckerg L-t. B. Nr. 1). - Emruckung-gebuhr für die
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Brodlar
e.
bestehend
bestehend
1
4
Städte und L>rte des Kreises
M Loth
Gerste- und / Korn-Mehl i Walzen- und ( Korn Mehl l
8!
8"
Ochsenflcisch
Kuhfleisch . . . ..
Rindfleisch
Kalbfleisch . . .
Schweinefleisch . .
Hammelfleisch
Leberwurst . . .
Bratwurst . . .
Schwartenmagen
Blutwurst . . . .
geräucherter Sveck .
Schinken . . . .
Dörrfleisch . . •
Rindsfetr
Rierenfett
Schweineschmalz
Desgleichen ausgelassenes . .
Pfund 21 41
12
16
22
24
48
32
24
ordinäres i Brod aus / - gemischtes s 1 Brod aus f 1 Quint.
— Wafferwcck — Milchbrov
Kreis Gießen, und zwar: die Provinzialhauptstudt Gieße« :
fr.
6
12
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1. für
F teischt « r e.
per Pfund fr.
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//' ff 28
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2. Für die andern Städte urrd Orte des grelles ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 .Heller billiger.
per Pfund fr. 14
Anmerkung : -Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr al- IV, Plu»° Zugabe
beffndlich sein.
Amtlicher Theil.
Knorr.
B e k a n n t m a eh u n g,
die von den Theilnehmern an der Staatsversicherungs - Anstalt für die Stellvertretung aus das Jahr 1858 zu zahlende Einlage betreffend.
Mit Bezug auf §. 8 und 9 der Statuten der Staats - Vcrsicherungs-Mstalt für die Stellvertretung im Milltardienst vom 16. September 1851 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einlage , welche her dem Eintritt tn für das Musterungs- unv Ziebungsjahr 1858 zu zahlen ist, 190 fl. (Einhundert und neunzig Gulden) betragt, und daß die Einlagen vom 1. October d. I. an zur Versicherungskasse dahier bezahlt werden können.
Darmstadt, den 12. September 1857. ■
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. D a l w i g k.


