AnjciMill

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - 1 y. 53 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern, gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen

Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlage, In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

1857

Samstag den 28. März

M 25

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, dah der diesjährige Ostermarkt zu Felda auf den 23. u. 24. April l. I. ""l^N^sfelv? den 19. März 1857. Großherzogliches Kreisamt Alsfelv.

Frölich.

B e k rr rr n t m a cb n u g,

die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Winter-Semester 1856/57 betreffend.

Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 28. d. Mts. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis den 2. Mai d. I. geltenv gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art 136 der Disciplinarstaiuten zugewiesencn Vorzug verlieren.

Gießen, am 17. März 1857. Großhcrzoglichcs Universitäts-Gericht.

Haberkorn. (JZfJ

Poli-eilichr Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Ein schwarzer Schleier, ein Porte-Monnaie mit 45 fr. Geld, eine wollene Schürze, ein Kinderschuh, ein ^derner Gürtel, eine W.ndel, em Sophakissen, ein Schlüssel, ein neusilberner Kaffeelöffel, sind gefunden und auf Großherzoalichem Polizcibürcau abgegeben worden, woselbst sie von den Eigenthümern in Empfang genommen werden können. Der Eigenthümer eines In Verwahrung genommenen Dachkänv cls, das heute Nacht zwei Herren an einem Hause abgerissen und fortgeschleppt haben, hat sich baldigst anzumelden.

Gießen, am 27. März 1857. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen:

° L. Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachung.

714) Auf Ansuchen des Ortsbürgers, Jacob Peppler von Rodheim, welcher auf längere Zeit eine Reise unternehmen will,' Werden alle Diejenigen, welche Forrerungcn an denselben zu machen haben, aufgefordert, j solche binnen 14 Tage auf hiesiger Bürger- meistere! geltenv zu machen, widrigenfalls demselben die Reise-Erlaubniß ertheilt wird.

Rodheim, den 26. März 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Rodheim.

Wagner.

Versteigerungen.

Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.

691) Montag den 30. März l. I., von Morgens 9 Uhr an,

soll in dem hiesigen Stadtwalde, Schutz­bezirk Fernewalv, District Unterwald und Strangswiese, nachverzeichnctes Holz öffent­lich versteigert werden:

5 Stecken Eichen-Scheidholz,

71% Prügelholz,

23 Stockholz,

1125

2

Wellen Eichen-Reisholz, Stecken Birken-Prügelholz,

50

Wellen Reisholz,

8%

Stecken Kiefern-Scheidholz,

87%

Prügelholz,

27%

Stockholz,

8075

Wellen Reisholz,

13

Stecken Fichten-Stockholz,

2400

Wellen Reisholz,

2

Stecken Aspen-Scheidholz,

7

Prügelholz,

10%

Stockholz,

600

Wellen Reisholz,