Ausgabe 
27.5.1857
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Emheimische l st. 30 ft., für Auswärtige, inol. Postaufschlags, 1 fl. 53 kr. Auswärts abonnirt man flch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zelle 3 kr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

Mittwoch den 27. Mai 1SS7.

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1. für die Provinzialhauptftadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

Ochsenfleisch .....~

Kuhfleisch .......

Rindfleisch . .

Kalbfleisch.........

Schweinefleisch

Hammelfleisch

Leberwurst.........

Bratwurst.........

Schwartenmagen . .

Blutwurst..........

ge-.äucherter Speck

Schinken

Dörrfleisch

per Pfund u <>

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kr.

16 121 m

7'

16

13

16

20

24

18

32 24

22

per Pfund

Rinvsfett

Nicrenfett

Schweineschmalz

desgleichen ausgelassenes

Brodtare.

Pfund

2| ordinäres */, Gerste- und [ b b ß .

4s Brod aus ) % Korn-Mehl | 9enD . .

21 gemischtes j % Waizen- und I ß ß b B .

4l Brod aus j V$ Korn - Mehl I .

Loth Quint.

4 3 Wasserweck ......

3 3 Milch brod ........

2. Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

kr.

20

24

28

28

kr.

61

13z

7$

15z

1

1

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein. '

Amtlicher T h e i l.

Beka n n t m a ch u n g.

Dem zur Beförderung von Auswanderern bestellten Kaufmann Christian Wallenfels von Gießen, Unteragent des Hauptagenten Schweitzer zu Friedberg ist durch Ministerial-Verfügung vom 30. v. Mts. die Concession wieder entzogen worden.

Es werden nun alle Diejenigen, welche der Rückgabe der Caution Ansprüche entgegen setzen wollen, aufgefordert, solche innerhalb sechs Monaten vom Tage des ersten Erscheinens dieser Bekanntmachung in der Darmstädter Zeitung an gerechnet, mit einer Nach­weisung darüber bei uns anzumelden, daß dieserhalb auch gerichtliche Klage erhoben worden ist, widrigenfalls die Rückgabe der Caution verfügt werden wird.

Gießen, den 6. April 1857. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths :

Pietsch,

Regierungs-Assessor._______________________________________

Bekanntmachung.

Forderungen an den Adolph Heimreich zu Gießen, welche sich auf dessen seitherigen Bezirksbotendienst beziehen, sind so gewiß binnen 4 Wochen vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung im Anzeigeblatt bei uns anzumelten, als sonst die von dem­selben beigebrachte Bürgschaftsurkunde zurückgegeben werden wird.

Gießen, den 16. Mai 1857. Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs-Assessor.