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Srscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstag«. — Preis de« Jahrgangs für Einbeimifche 1 ft. 30 Er., für Auswärtige, Inei. Postaufschlags, I ft. 53 fr. — Auswärts abonnirt man nch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erveditiou «Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — EinrückungSgebübr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 Er. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
für die
Stadt und den Kreis Gießen
M 68
Mittwoch den 2(>. August
18 »7
y o l ij e 11 a r e n
für den Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Provinzialhauptstadt GieHeii:
F t e i s ch r a r e.
per Pfund
Ochsenfleisch...........„ „
Kuhfleisch............„ „
Rindfleisch...........„ „
Kalbfleisch............ „
Schweinefleisch..........„ „
Hammelfleisch..........„ „
Leberwurst...........„ „
Bratwurst...........„ „
Schwartenmagen.........„ „
Blutwurst............„ „
geräucherter Speck........ „ „
Schinken.......... . „ „
Dörrfleisch............ „
kr.
15
1'2
10
per Pfund fr.
Rindsfett............„ „ 20
Nierenfett............ „ 24
Schweineschmalz..........„ „ 28
desgleichen ausgelassenes.......„ „ 28
7
151
13
Pfund
B r o d t a r e.
kr.
16
21 ordinäres
1 , Gerste- und i . ™ . .
6
20
4 \ Brod aus
7, Korn-Mehl \ bcfiet,ent!
. 12
24
2 ( gemischtes
'/, Waizen- unb ) € . . % Korn - Mehl i bestehend
• 6|
18
4 \ Brod aus
. 13*
32
24
Loth Quint.
5 — Wafferweck.......
I
22
4 — Milch brod..........
I
2. Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
AumcrEung: Sei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1'/, Pfund Zngab befindlich sein.
2t m t l i ch e r T b c t L
B e k a n ntinach urr g,
die Vernichtung von 80000 fl. in Gruudrentenscheiuen für das Jahr 1856 betreffend.
In Gemäßheit des die Ausgabe von Grundrcntenscheinen betreffenden Gesetzes vom 30. Juli 1848 ist für das Jahr 1856 eine Summe von 80000 fl. in Grundrentenschcinen und zwar:
13 Scheine zu 70 fl. — . . . . . . . 910 fl.
9 n ,, 35 „ — . . . . . . . . 315 „
2545 „ „ 10 „ =........ 25450 „
6358 „ „ 5 „ =........ 31790 „
21535 „ „ 1 „ =...... . 21535 „
80000 fl.
eingezogen und am 4. des vorigen Monats nach Vorschrift von Art. 6 jenes Gesetzes in Gegenwart eines von der Großherzoglichen Obcrrechnungskammer bestellten Commissärs und Actuars, nach vorheriger Bekanntmachung, öffentlich vernichtet worden.
Es wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 12. August 1857.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. v. Schenck. Reißig.


