Amtlicher T h e i l.

Bekannt m a dl n n g, die Zutheilung des seither zur Oberförsterei Laisa gehörigen Theils des Dodenauer Gemeindewaldes zur Obersörsterei Dodenau, Forsts Battenberg.

Nachdem des Großherzogs Königliche Hoheit unterm 19. d. M. Allerhöchst zu verordnen geruht haben, daß der auf dem rechten Ufer der Eder liegende Theil des Dodenauer Gemeinvewaldes, welcher seither der Oberförsterei Laisa und resp. dem Schutz- bczirk Battenberg zugetheilt war, von nun an der Oberförsterei Dodenau und resp. dem Schutzbezirk Dodenau zugetheilt werden soll; so wird diese Allerhöchste Bestimmung zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht.

Darmstadt, den 21. November 1857.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.

F. v. Schenk.

,____________________________________________________________________________'______________ Reißig.

Bekanntmachung.

Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner-Königlichen Hoheit des Großherzogs sind zum Zwecke der Verbesserung der inländischen Pferdezucht mittelst Verbreitung guter Stuten durch eine besonders dafür bestellte Commisston im laufenden Monat December 7 Stück Zuchtstuten in der Normandie angekauft worden, und es sollen diese Stuten, wovon 4 trächtig sind, Montag den 28. l. Mts., Morgens 10 Uhr, in dem Großherzoglichen Marstalle zu Darmstadt an inländische Pferbezüchter aus den drei Provinzen des Großherzogthums öffentlich an die Meistbietenden, die ihre Qualität als Inländer und ihre Zahlungsfähigkeit, insofern beides nicht notorisch ist, nachzuweisen haben, gegen baare Zahlung versteigert werden, unter der Bedingung, daß bei Ver­meidung einer Conventional-Strafe von 300 Gulden,

1) diese Stuten zur Zucht benutzt werden müssen,

2) die Besitzer vor dem Ablauf von 6 Jahren die auf diese Weise gekauften Stuten nicht veräußern dürfen,

3) die Besitzer die angekauften Stuten während Vieser 6 Jahre 3mal bedecken lassen,

4) die von diesen Stuten fallenden Fohlen nur an Inländer, jedoch mit Ausschluß von Pferdehändler verkauft werden dürfen und endlich

5) die angekauften Stuten jährlich bei Visitation der Landgestüts - Beschälstationcn dem diese Visitation vornehmenden Be­amten vorgeführt werden müssen.

Wir bringen dies in Auftrag Großherzoglichen Ministeriums des Innern hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Gießen, den 22. December 1857. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r.

Gerichtliche und ^privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

2725) Die auf den 1. Januar 1858 fällig werdenden Zins-Coupons von den Obligationen der Stadt Gießen werden jetzt schon an den Zahltagen: Dienstags, Donnerstags und Samstags, bei der Stadtkasse einaelöst. Gießen, am 17. December 1857. Der Stavt - Einnehmer :

Envers.

2740) Durch Beschluß Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen vom 9. December l. I. wurde Philipp Lang H. zu Großen-Linden wegen verschwenderischen Lebenswandels unter Curatel gestellt, was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß Rechtsgeschäfte mit dem­selben nur unter Zustimmung des ernannten Kurators, des Gemeinderaths Johs. Luh IV. zu Großen-Linden, rechtsgültig abgeschlossen werven können.

* Gießen, den 15. December 1857.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Bott,,

Stabtrichter. Stadtger.-Asseffor.

Die Steuern von Hunden und Nach­tigallen pro 1858.

2718) Diejenigen hiesigen Einwohner, welche über die im Laufe des Jahres 1857 an- oder abgeschafften Hunde oder Nachti­

gallen noch keine Anzeige gemacht haben, werven darauf aufmerksam gemacht, daß bie desfallsigen Declarationen bis zum 31. De­cember 1857 entweder persönlich ober schrift­lich dahier abgegeben werden müssen und baß spätere Erklärungen bei Aufstellung Der Heblisten für 1858 nach bem Gesetz nicht berücksichtigt werben können.

Gießen, am 17. December 1857.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Die Waisenverpflegungs- und Unter­stützungs-Gelder von Lehrlingen.

2750) lieber vorbemerkte Gelder müssen die Quittungen vor dem Jahresschlüsse 1857 hier unterzeichnet werden, wenn die Pfleger solche ohne Portokosten beziehen wollen.

Gießen, den 21. December 1857.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.

1 10 Gulden Belohnung werten hiermit in Folge höherer Ermäch­tigung Demjenigen zugesichert, welcher hin­sichtlich der am 30. October b. I. auf der Gladenbacher Straße vor hiesiger Stadt verübten Zerstörung von 17 Linden- und 2 Ahornbäumen die zur Ermittelung des ThäterS führenden Angaben zu liefern vermag Gießen, am 19 December 1857.

Großherzogliches Kreisbauamt Gießen. Holzapfel.

Die Vergebung einer Unterstützung von 150 fl. aus der Löber'schen Stiftung.

2749) Anmclbung um diese Unterstützung können binnen 14 Tagen bei der unter­zeichneten Behörde gemacht werden.

Bei der Wahl können nur solche Bewer­ber berücksichtigt werden, welche in Gießen