Ausgabe 
23.5.1857
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwvchs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, irret. Postaufschlags, 1 fl. 53 fr.. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

JE O. Samstag den 23. Mai 1SS7.

Amtlicher T h e i l.

Bekannt m a ch u n g.

Forderungen an den Adolph Heimreich zu Gießen, welche sich auf dessen seitherigen Bezirksbotcndienst beziehen, sind so gewiß binnen 4 Wochen vom ersten Erscheinen Vieser Aufforderung im Anzeigeblatt bei uns anzumelden, als sonst die von dem­selben beigebrachte Bürgschaftsurkunde zurückgegeben werden wird.

Gießen, den 16. Mai 1857. Großherzogliches Kreisamt Gieszen.

In Verhinderung des Kreisraths:

Pietsch,

Regierungs-Assessor.

Bekannt m a ch u n g.

Dem zur Beförderung von Auswanderern bestellten Kaufmann Christian Wallenfels von Gießen, Unteragent des Hauptagenten Schweitzer zu Friedberg ist durch Ministerial-Verfügung voni 30. v. Mts. die Concession wieder entzogen worden.

«T rocri)cn nun aße Diejenigen, welche der Rückgabe der Kaution Ansprüche entgegen setzen wollen, aufgefordert, solche innerhalb sechs Monaten vom Tage des ersten Erscheinens dieser Bekanntmachung in der Darmstädter Zeitung an gerechnet, mit einer Nach­weisung darüber bei uns anzumelden, daß dieserhalb auch gerichtliche Klage erhoben worden ist, widrigenfalls die Rückgabe der Cautlon verfügt werden wiro.

Gießen, den 6. April 1857. Großherzogliches Kreisamt Gieszen.

In Verhinderung des Kreisraths :

Pietsch,

Regierungs-Assessor.

Gerichtliche und

Privat - Bekanntmachungen.

Edi rtalladung en.

690) Gegen den hiesigen Kausmann, Franz Mansfeldt, ist der förmliche Con- cursprozeß erkannt worden. Es werden da­her Diejenigen, welche an dessen Vermögen Ansprüche zu bilden vermeinen, hiermit auf­gefordert, diese im Termin

Mittwoch den 27. Mai d. I., Morgens 9 Uhr,

6ei dahiesigem Gericht so gewiß anzumclden und zu begründen, auch etwaige Vvrzugs- rechts geltend zu machen, als sie sonst still- fchweigents ohne ein besonderes erfol­gendes Präclusivtecret ausgeschlossen werden, aus der Masse keine Befriedigung zu erwarten haben.

In dem vorgenannten Termin soll zugleich angclegentlichst die Güte versucht, beim Fehl­

schlagen derselben aber ein Gläubigeraus­schuß und ein Massecurator ernannt, Be­schlüsse über das Massevermögcn, über Bestellung eines Eontradictors re., gefaßt werden. Die Gläubiger, welche nicht per­sönlich erscheinen, oder nicht gehörig ver­treten sind, werden hierbei überall als den Beschlüssen der Mehrheit der erschienenen Gläubiger bcigetreten angesehen.

Gießen, den 23. März 1857.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, v. Rots mann, Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.

Aufforderung.

1230) Rechtliche Ansprüche an den Nach­laß der dahier ledig verstorbenen Charlotte Ehemannt sind binnen 4 Wochen bei unter­zeichnetem Gerichte anzumelven, indem sie

sonst bei weiterer Verfügung über denselben unberücksichtigt bleiben.

Gießen, ocn 7. Mai 1857.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtaer.-Assessor.

Besondere Dekunntmachung.

Die Musterung für ISST.

1224) Wir wollen nicht unterlassen, auf das im Gießener Anzeigeblatt Nr. 37 enthaltene Ausschreiben Großherzoglichcn Kreisamts Gießen obigen Gegenstandes wegen noch besonders hinzuweisen und uns zu mündlicher Auskunftsertheilung re. zu erbieten. Gießen, den 18. Mai 1857.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.