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ehrer.
Anzeigeblstt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal; Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 S- 53 ft. — Auswärts abonnirt man ffch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 ft. — Annoncen in Tabellenfonn werden doppelt berechnet.
67. Samstag -en 22. August 1837.
Da es ungeachtet unserer mehrmalige» Aufforderung immer noch vorkommt, daß Inserate, wegen zu späten Eintreffens, in dem an dem nächsten Tage erscheinenden Anzeigeblatt nicht berücksichtigt werden können, so ersucht man das verehrliche Publikum wiederholt, in Zukunft die Inserate längstens Dienstags und Freitags, Morgens 9 Uhr, an unterzeichnete Stelle einzuschicken, da später eintreffende Inserate an diesen Tagen keine Aufnahme finden können.
Die Expedition des Anzeigcblattes für die Stadt und den Kreis Gießen.
Amtlicher Theil.
Zu Nr. K. G. 6486. Gießen, am 21. August 1857.
Betreffend: Den Ankauf der Ersatzpferde für die Reiterei und Artillerie im Lande.
Das
Großherzogliche K r e i s a m t Gießen
an
die Großher^glichen Bürgermeistereien.
Nach der in der Darmstädter Zeitung erschienenen Bekanntmachung vom 12. d. Mts. wird der Ankauf
von 60 Stück 3'/2jährigen und 54 Stück 4% bis 6jährigen Reitpferden, desgleichen von 9 Stück 4'/ bis
6jährigen Zugpferden, 1
in der ersten Hälfte des Monats October stattssnden.
Wir beauftragen Sie, dies einstweilen in den Gemeinden mit dem Bemerken bekannt zu machen, daß die Bezeichnung der Ankaufstage und der Stationen in einer weiteren Bekanntmachung nachfolgen wird.
In Verhinderung des Kreisraths;
Pietsch, Regierungs-Assessor.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
1778) Die Gießener Jahrmärkte.
Wir setzen das Publikum davon in Kenntniß, daß in Folge höherer Entscheidung die Gießener Jahrmärkte nach wie vor abgehalten werden, und ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeistereien, dieser Bekanntmachung die möglichste Verbreitung zu geben.
Gießen, den 31. Juli 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.


