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e. — Bei ive Petri: Krämer d. Bahlen. —
v. Mar- m. Sam., r. Setzling, Apoth. v. anr.-Direct.
Oberförst-
Fam. v. ianstadt. — Bei Hrn. . — Bei Birth : Fr.
v. Darm-
Anzcheblstt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« unb Samstags. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 fl. 30 ft., für Auswärtige, incl. Poffaufschlags, 1 fl. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — EinrückungSgebühr für die gespaltene Zeile oder'deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet. n Mittwoch den 22. April lSe>7.
Po libertäre n
für b e n Kreis Gießen, unb zwar:
1. für die Prov-inzialhaupLstadt Gietzen:
F l e i s ch t a r e.
per Pfund
Ochsenfleisch „
Kuhfleisch „
Rindfleisch . . . „
Kalbfleisch „
Schweinefleisch „
Hammelfleisch „
Leberwurst . . . . . „ „
Bratwurst ..... . „ „
Schwartenmagen „
Blutwurst ...........„ „
geräucherter Speck „
Schinken ........ „
Dörrfleisch „
fr. 15 12 11
7 161 12 16 20 24 18 32 24 22
Rindsfett.........
Nierenfett.........
Schweineschmalz.......
desgleichen ausgelassenes ....
Brodtar
Pfund
2 / ordinäres । */3 Gerste- und /
4 s Brod aus i Vs Korn - Mehl s
2 ( gemischtes s 7, Waizen- und #
4 s Brod aus s % Korn - Mehl s
Loth Quint.
4 3 Wasserweck
3 3 Milch brod ....
per Pfund
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bestehend * '
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fr. 20 24 28 28
fr.
61 13z
71 15
1
1
2. Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Mnmerfung : Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden unb fallenden Verhältniß nicht mehr als P/, Pfund Zugabe befindlich sein.
Amtlicher Theil.
Polizeiliche B e k a n n t m a ch u n g.
Gesunbene Gegenstänbe.
Ein wollener Handschuh, ein Paar Buckskinhanvschuhe, ein weiszes Taschentuch, ein leinener Sack, ein Büchschen mit einigen Stahlfedern, ein brauner wollener Handschuh , ein Halsbändchen von Gummifordel mit einem Herzchen von Stein, eine Cigarrenröhre mit Futteral, ein wollenes Halstüchelchcn und eine kleine Scheere. Zugelaufen: ein halbjähriges Schwein. Die Eigenthümer wollen sich baldigst melden.
Gießen, am 21. April 1857. Der Großherzogliche Polizei-Commiffär für die Provinzialhauptstadt Gießen:
L. N o v e r.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
EdirtLlladung.
929) Forderungen und Ans-rüche aller Art an das Vermögen des verstorbenen Echuhmachermeistcrs Gott fr. Felsing,
sowie dessen Ehefrau Charlotte, geb. Bork, zu Gießen, über welches der förmliche Con- cursprozeß erkannt worden ist, sind, bei Vermeidung des stillschweigend eintretcndcn Ausschlusses von der Masse, im Termin
Montag den 29. Juni 1857, Vormittags 10 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen, auch etwaige Vorzugsrechte anzuzeigen. Bei den weiteren, in diesem Termin über Vergleichs-


