Anzeigeblstt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
«rscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstag». — Preis de» Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 ft., für Auswärtige, incl. Postausschlags, 1 fl. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
M Samstag den 20. Juni
Einladung zum Abonnement
auf das
Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.
Mit dem 1. Juli beginnt ein neues halbjähriges Abonnement aus das Anzeigebkatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage r
Gemeinnützige U n t e r h a l t u n g s b l L t t e r.
Ausgewählte Novellen und Erzählungen, die neuesten Tagesereignisse, Miscellen, Aneedoten re. re., zuverlässige Nachrichten über Stand und Preis der Früchte und Landesproducte, die Anklagen und Urtheile der Provinzial- Strasgerichte u. s. w., füllen Die Spalten dieser Blätter.
Inserate finden durch Die starke Aufiage des Blattes große Verbreitung und sicheren Ersolg und wird die gespaltene Zeile, oder deren Raum, mit 2 fr. berechnet.
Der halbjährige PrünumerationSpreis ist für einheimische Abonnenten 45 fr., einschließlich Bringerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt Der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu und wollen sich dieselben wegen Bestellung des Blattes an die ihnen zunächst gelegenen Postämter wenden.
Die Expedition des Anzeigebluttes für die Stadt und den Kreis Gießen.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Edictalladung.
1437) lieber das Vermögen des verstorbenen Löb Edelmuth I. von Beuern ist Coneurs erkannt worden, und sind deshalb Forderungen jeder Art an dasselbe im Termin Freitag den 7. August v. I, Vormittags 10 Uhr, bei Meidung stillschweigenden Ausschlusses von der Masse zur Anzeige zu bringen. Da sich die Gläubiger weiterer Verhandlungen im Termin zu gewärtigen haben, so haben sie persönlich zu erscheinen, oder sich durch gehörig Bevollmächtigte vertreten zu lassen. Gießen, am 6. Juni 1857.
Großherzogliches Landgericht Gießen. P l o ch.
Besondere Bekanntmachnngen. Feldschutz in der Gemarkung Gießen.
JKär* 1410) Die Verpflichtung des hiesigen Bürgers und Schneidermeisters Adolph Schmidt als Ehrenschützen der Gemarkung
Gießen wird hiermit zur Kenntniß der hiesigen Einwohner gebracht.
Gießen, den 12. Juni 1857.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
Versteigerungen.
HeugraS-Vkrstklgcrunfl bei der Stadt Gießen.
1372) Montag den 22. und Dienstag den 23. Juni l. I., „
von Morgens 8 Uhr an, soll das Heugras von den städtischen Wiesen öffentlich versteigert werden und zwar: Montag den 22. Juni von den Wiesen vor der Neustadt, am Neuenweger Thor, am Fürstenbrunnen, im Wie- seckthale und Heegstrauch;
Dienstag den 23. Juni von den Ochsenwiesen, den Wiesen im vorderen und hinteren Stelzenmorgen, am Altentisch und im Fernewald.
Die Zusammenkunft ist am ersten Tage
am Neustädter Thor und am zweiten Tage in den Ochsenwiesen.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, am 10. Juni 1857.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. ________________D. Ebel.__ 1453) Montag den 3. August, Nachmittags 2 Uhr,
soll auf dahiesigem Rathhause, auf Verfügung Großherzoglichen Stadtgerichts Gießen, der dem Adolph Heimreich gehörende Garten, mit Wohnung vor dem Wallthor, an der Chaussee gelegen und 301 lHKlstr. haltend, an den Meistbietenden versteigert werden.
Gießen,'den 18. Juni 1857.
Großherzogliches Ortsgericht Gießen. In Auftrag des Vorstehers: ______C. Weidig, Ortsgerichtsmann. 1395) Montag den 22. Juni, Vormittags 10 Uhr,
soll die Heuerndte von vier Wiesen, zum Nachlaß des Christian August Walther ge-


