für die

Stadt und den Kreis Gießen.

E^ch-mt wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Emhä^isch- l ff. 30 kr., für Auswärtige, inal. PostauffchlaaS ' , ~ 8lu8roa;t6 "bomnrt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Trvedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). - EinrückungSaebübr für bi^

Walfene Setleter deren Raun, 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zelle 3 fr. - Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechne'

M 1O1.

Samstag den 19. December

1857.

Einladung zum Abonnement

und Samstags, an letzterem Tage verbunden

Gemeinnützige Unterh altun gsülätter.

AuSgewahlte Novellen und Erzählungen, die neuesten Tagesereignisse, Miscellen, Aneedotcu re. re., zuverlässige .kachnchten über Stand und Preis der Früchte und Landesprodnete, dn Anklagen und Urtheile der Assisen, sonne dev Plovinzial-Strafgerichts u. w., füllen die Spalten dieser Blätter.

Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Berbreitung und sicheren Erfolg und wird die einspaltige Zeile, oder deren Nauru, mit 2 kr. berechnet.

. .. T" Pranumerafivnspreis ist für einheimische Abvnuenien für das ganze Jahr ! fl. 30 fr., halbjähria 45 fr elniihließlich Brmgerlohns; für auswärtige Abonnenten tr-tt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu "und wollen sich dieselben wegen Bestellung des Blattes an die ihnen zunächst gelegenen Postämter wenden.

Die Expedition des Anzeigeblattes für die Stadt und den Kreis Giesen.

auf das

Innige blstt für die Stadt und den Kreis Gießen.

^Uar. 1858. beginnt ein neues Abonnement auf Las Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis

Oleßen. Taffelbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwoch mit der Beilage:-

Mmtlicher T h e i l.

Bekansstmsrehung -

den Abschluß einer Uebereinfunft mit dem Großherzogthum Lurembmg wegen Beförderung gerichtlicher Ladungen und Insinuationen betreffend.

toorben9t?f?,t6a^to,^en ^°^)erzogthum Hessen und dem Großherzogthum Luxemburg eine Uebereinfunft dahin abgeschlossen 0nfc pünktlicher Besorgung gerichtlicher Ladungen und Insinuationen, welche sowohl von Seiten der

wohuer des Großherzogthums Hessen an Einwohner des Großherzogthums Luxemburg, als auch umgekehrt, aus Luxem­burg nach Hessen, bestimmt sind, ohne diplomatische Dazwischenkunft, in di-r"Art bewirkt werden sollen daß

a) " Jr°^err0t(T-'?)£fIen bestimmten gerichtlichen Aetenstücke, je nach dem Wohnorte der Interessenten, an die Großherzogllchen Hotgenchte der Provinz Starkenburg in Darmstadt, der Provinz Oberhesscn in Gießen

U; L1SÄÄSSS W8!5 tcn

Ucbermittelungen gerichtlicher Aktenstücke ohne alle Kosten und portofrei zu geschehen haben, bann aber auch Äff? 1TnAG^TtiU|MfUnb8enrr Frachten seien, welchen eine rechtliche Wirkung für die Interessenten nicht bei! T nad ber Empfangnahme hiervon in einer ober ber anberen Weise irgend ein mit rechtlichem XbXra feie® -W' tie bestehenden gesetzlichen Vorschriften des betreffenden Staates

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