Ausgabe 
19.9.1857
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimi,che I ff. 30 fr., für Auswärtige, incl. PvstaufschlagS, I 53 fr. Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition <Eanzleiberg Lit. B. Nr. I). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 ft. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zelle 3 fr. -Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

M 78. Sarnstiag den 1?>. September

Amtlicher T h e i l.

Zu Ur. K. G. 7028. Gießen, am 16. September 1857.

Betreffend: Brandschaden, welche durch Spielen von Kindern mit Strcichfeuerzeugen entstanden sind.

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an

die Grolchknoglichen Bürgermeistereien.

Es sind in der neueren Zeit wieder Fälle vorgekommen, in welchen die größte Wahrscheinlichkeit dafür vorliegt, daß Brände durch Spielen von Kindern mit Streichfeuerzeugen verursacht worden sind. Wir geben Ihnen daher in Auftrag Großhcrzoglichm Ministeriums des Innern wiederholt auf, den Angehörigen Ihrer Gemeinden die größte Vorsicht bei dem Gebrauche der Lstreich- seuerzeuge in und außer dem Hause anzuempfehlen und den Eltern namentlich zur Pflicht zu machen, daß sie die Streichhölzer in feuerfesten Gefäßen und an für die Kinder nicht zugänglichen Orten aufbewahren. Den Lehrern ist zur Belehrung der Schulkinder hiervon noch besonders Kenntniß zu geben.

Zugleich werden Sie die genaue Beobachtung der Bestimmungen der Verordnung vom 4. April 1856den Verkehr mit Streichfeuerzeugen betreffend" (Regierungsblatt Nr. 11) bei Ihren Geineindeangehörigen einschärfen und dieselben im Hinblick auf den dritten Absatz des Art. 19 des Gesetzes vom 6. Juni 1853die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr und die Ver­gütung von Brandschaden betreffend" darauf aufmerksam machen, daß bei vorgekommenen Brandschaden der Anspruch auf Entschä­digung wegfalle, wenn der Brandbeschädigte den Schaden durch Unterlassung der gewöhnlichen gehörigen Vorsicht und Ausmersamkeit verursacht hat. In Verhinderung des Kreisraths:

Pietsch,

Regierungs-Assessor. ________________________________

Bekanntmachun g.

Der Buchbindermeister Karl Spengel von hier hat die Stelle eines Gehülfen und Geschäftsführers der Hauptagentur für Auswanderer Jakob Lauckert's Wittwe in Gießen niedergelegt und um Rückgabe seiner Cantion gebeten.

Ansprüche, welche derselben entgegengesetzt werden sollen, sind innerhalb sechs Monaten, vom Tage der ersten Bekanntmachung an gerechnet, bei uns mit einer Nachweisung darüber, daß dieserhalb bei dem zuständigen Gericht Klage erhoben worden sey, um so gewisser anzumelden, als gegenfalls die Rückgabe ohne Weiteres erfolgt.

Gießen, den 8. September 1857. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths :

. ' Wolf,

Kreis-Assessor._________________________________________________(2143)

Nachstehende Bekanntmachung des Großherzoglichen Kreisamts Grünberg wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gießen, den 15. September 1857. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths:

Pietsch,

Regierungs-Assessor.

Abschrift. Bekanntmachung.

Da für den Kreis Grünberg in Bezug auf die Metzgerwaaren eine Polizcitaxe nicht besteht und demgemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu Folge das Einbringen solcher, auch ohne Bestellung von auswärtigen Orten zulässig ist, so wird dies hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß hierbei natürlich die sonstigen, namentlich bezüglich der Qualität, Gewicht rc. bestehenden Vorschriften beobachtet werden müssen.

Grünberg, am 9. September 1857. Großhcrzogliches Kreisamt Grunberg.

v. Zangen.