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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs fiir Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 g. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgcbühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
J|o 31. Samstag den 18. April 18tS7.
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 2766. Gicffkn, am 15. April 1857.
Betreffend: Die Hagelschäden-Versicherungs-Geftllschaft für das Großherzogthum Hessen.
Das
G r o sr h k r) o g l i ch e K r e i s a m t Gießen
an
die GroßheyogUchcn Sürgmuciitercicn.
Die vor einigen Jahren in's Leben getretene, auf Gegenseitigkeit beruhende, Hagelschäden - Versicherungs - Gesellschaft für das Großherzogthum Hessen, für welche an der Stelle des verstorbenen Großherzoglichen Geheimen Negierungsraths Heim nunmehr der Großherzogliche Regierungsrath Wolf in Darmstadt als Regierungs - Commissär bestellt worden ist, hat in der kurzen Zeit ihres Bestehens bereits eine ersprießliche Wirksamkeit gezeigt uSd sich eines stets steigenden Vertrauens bei den Landwirthen zu erfreuen gehabt. Da diese Anstalt sowohl nach ihrer Einrichtung, als weil dieselbe eine inländische und unter die speeielle Aufsicht eines Regierungs-Commissärs gestellt ist, besondere Vortheile und Garantieen für die Theilnehmer darbietet, so ist das fernere Gedeihen und eine weitere Ausdehnung ihrer Wirksamkeit im Interesse der Landwirthschast sehr wünschenswerth.
Auf Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 20. d. Mts. zu Nr. M. d. I. 3276 empfehlen wir Ihnen, bei der in der gegenwärtigen Jahreszeit vorzugsweise stattfindenden Versicherung gegen Hagelschäden, unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 24. Mai v. I. in Nr. 44. des Anzeigeblatts, nochmals an, in jeder thunlichen Weise, namentlich durch Belehrung der. Lankwirthe, auf eine umfangreiche Betheiligung der Landwirthe an diesem Institute hinzuwirken.
In Verhinderung des Kreisraths:
Pietsch, Regierungs-Assessor.
B e k a n n t m a ch u n g.
Der diesjährige zu Homberg a. d. Ohm abzuhaltende Johannimarkt, welcher in dem Landkalender irrthitmlich aus den 8. Juli bestimmt ist, fällt nicht auf diesen Tag, sondern auf Mittwoch de» 10. Juni d. I.
Es wird dies zur öffentlichen Kenntmß gebracht.
Gießen, den 9. April 1857. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths :
Piets ch,
Regierungs - Assessor.
Steckbrief Großherzoglichen Kreisamts Gießen.
Heinrich (gewöhnlich Johannes) Ritter von Bleidenrod- welcher bei Großherzoglichem Landgericht Hungen wegen Diebstahls in Untersuchung steht, hat sich am 11. d. M. von Haus entfernt, um nach Lich zu gehen und hat sich von dort wahrscheinlich in die Gegend von Friedberg entfernt. Im Betretungsfalle ist derselbe zu verhaften und anher abzuliefern.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Das Einhalt.en der Tauben zur Saatzeit betreffend.
Wegen eingetretener Saatzeit werden diejenigen hiesigen Einwohner, welche Tauben halten, unter Bezugnahme auf den §.79 des Feldstrafgesetzes vom 24. September 1841 hierdurch aufgefordert, solche von morgen an bis Samstag den 9. Mai, beider- Meldung einer Strafe von 1 fl., in den Schlägen einzuhalten.
Gießen, am 17. April 1857. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen:
L. Nover.


