Ausgabe 
18.2.1857
 
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AlyeigMt

für die

Staöt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch» und SamstagS. - Preis des Jahrgangs für Einheimisch« 1 fl. 30 kr., für Auswärtige, incl. Postauffchlags, 1 ff 53 kr Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Emruckungsgebuhr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. - Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

Mittwoch den 18. Februar

M Vi

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1. für die Provinzialhauptstrrdt Gießen:

Fleischtare.

Ochsenfleisch Kuhfleisch Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Hammelfleisch . ......

Leberwurst Bratwurst .....

Schwartenmagen Blutwurst geräucherter Speck Schinken .....

Dörrfleisch

per Pfund n ir

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kr. 15 12

11

8

12

16

20 24 18

32 24 22

per Pfund

Rindssett..... ......

Nierenfett ,,

Schweineschmalz. desgleichen ausgelassenes .......

Brodtare.

Pfund

2/ ordinäres | 7, Gerste- und (

4f Brod aus # % Korn-Mehl I Wenb . .

2 < gemischtes i V, Waizen- und ( 6 b .

4i Brod aus / Vs Korn - Mehl ) ' . .

Lvth Quint.

4 3 Wasserweck .....

3 3 Milchbrod

2. Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

kr. 20 24 28 28

1

1

kr.

6 z

13

14z

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenven und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1*/, Pfund Zugab- befindlich fein. . .

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Lungenfäule unter dem Rindvieh in Lützellinden.

Da nach glaubhaften Mitthcilungen in dem Königlich Preußischen Dorfe Lützellinden die Lungenfäule unter dem Rindvieh in bedenklichem Umfange ausgebrochen ist, so wird hierdurch gegen dieses Ort die Sperre verfügt, und darf demnach bei Meldung der im Polizeistrafgesetz, Art. 372 angevrohten Strafe weder Rindvieh, noch Gegenstände, wodurch die Krankheit weiter verbreitet werden kann, wie besonders Häute und Fleisch, eingeführt werden.

Gießen, am 16. Februar 1857. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths :

Pietsch, Regierungs - Assessor.

Gerichtliche und privat-Bekanntmachungen.

(EMftallabung.

Oeffentliche Ladung.

149) Sämmtliche Gläubiger des dahier verstorbenen Lohgerbers, Conrad Boß, werden hiermit öffentlich geladen, ihre For­derungen in dem anher auf den

23. Februar d. I., Vormittags 10 Uhr, angesetzten Termin bei dem Rcchtsnachtheil der Nichtaufnahme in das gerichtliche^ In­ventar anzumclden, eventuell soll in diesem Termine über die Vertheilung des Nachlasses die Güte versucht werden, und wird hierbei

die dissertircnde Minderzahl der Gläubiger Demjenigen als beitretend erachtet, was die Mehrheit der Gläubiger beschließt.

Marburg, am 22. Januar 1857.

Kurfürstliches Justizamt I. Wagner.