Ausgabe 
17.10.1857
 
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AnMblall

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich ,wei Mal: Mittwoch« und Samstaq«. Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 8. 30 fr., für.Auswärtige, incl. Poüauffchlags, 1 fl. 53 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Ervedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1). EmrückungSgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabestenform werden doppelt berechne«.

JYo. S3. Samstag den 17. October 1SS7.

M m t l i ch e r T h e i L.

Polizeiliche ^Bekannt m a d) u n g.

In einer hiesigen Hosraithe sinv folgende Gegenstände aufgesunven worden:

ein Handwagen, von dem der Hinterwagen zwei ungleiche, der Vorderwagen aber keine Räder hat,

ein großer tannener Tisch,

ein Fuktertrog und

ein Brett mit einem Haken.

Dieselben sind von Lehm beschmutzt.

Indem man bemerkt, daß diese Sachen schon ein Jahr an der bezeichneten Stelle aufbewahrt worden sind, fordert man die resp. Eigenthiimer auf, sich baldigst aus dem Polizeibüreau anzumelden.

Gießen, am 16. October 1857. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzial-Hauptstati Gießen.

L. Nove r.

Gerichtliche und privat- BeLanutmachungeu.

Besondere Bekanntmad)ungen.

2302) Dlk Zahlung des

dritten Ziels Coniniunalsteuer 1857 und des

Quartals Schulgeld aus den Stadtschule« itiib der Realschule,

kann in den nächsten drei Zahltagen, nämlich am Samstag, Dienstag und Donnerstag, zur hiesigen Stadtkasse noch ohne Kosten bezahlt werden.

Gießen, am 15. October 1857. Der Stadt - Einnehmer :

Ender s.

2'282) Die verehelichen Mitglieder des Spar- und Leihkasse-Vereins werden zu der

Samstag den 24. d. M t s., Nachmittags 2 U b r,- in dem Rathhause dahier statlfindendcn Haupt-Versammlung mit dem Bemerken ein« geladen, daß ein Mitglied des Ausschusses gewählt werden wird.

Gießen, den 9. October 1857.

Der Dircctor der Spar- und Leihkasse: _____Haber körn.

Die Fortführung der Grnndsteuer- kataster betr.

2232) Die Abschätzuiigsergebiiisse neuer oder durch Bauveräntcrungen in ihrem mitt­leren Kaufwerthe veränderter Gebäude zum Zwecke der Feststellung ihrer Normalsteuer- j

Capitalien liegen zur Einsicht du Bctheilig- ten während einer unerstreckbaren Frist von 4 Wochen auf unserer Geschäftsstube offen.

Gießen, den 29. September 1857.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Qibi itallabung.

Oeffcntlichc Ä uffo r deru n g.

2280) Johannes Feth aus Naunheim, geboren am 17. November 1763, Sohn des dortselbst verstorbenen Johann Peter Fctb, Andreas Sohn, hat sich in seiner frühesten Jugend von Hause entfernt und ist seit jener Zeil keine Nachricht von ihm eingelangt, i Sein Vermögen besteht in Immobilien,

welche einige der Seitenverwandte schon längst in Besitz genommen haben. Auf er­folgten Antrag, eine gerichtliche Vertheilnng dieses Jmmobiliar-Vermögens unter die Sei- tenverwandte vorzunehmen, fordert man den gedachten Johannes Feth, dessen etwaige Leibes- oder Testaments-Erben, sowie über­haupt alle Diejenigen, welche Ansprüche an gedachte Immobilien machen zn können glauben, hiermit auf, sich um so gewisser binnen 6 Monaten dahier anzumelden, als sonst dem Anträge der Seiienverwandte statt- gegeben werden wird.

Gießen, den 23. September 1857.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.