Ausgabe 
16.9.1857
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und SamitagS. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 ft., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 ff. 53 fr. Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition lCanzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 ft. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

J|o 7^L Mittwoch den l(i. September

1857.

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar: -

1. für die Provinzialhauptstadt Gieffen:

Fleischtare.

Ochsenfleisch.........

Kuhfleisch

Rindfleisch . . . . . . . . .

Kalbfleisch

Schweinefleisch

Hammelfleisch........

Leberwurst

Bratwurst.........

Schwartenmagen

Blutwurst . ........

geräucherter Speck

Schinken .........

Dörrfleisch.........

per Psund fr.

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per Psund

Rindssett

Nicrenfett ....... . .

Schweineschmalz

desgleichen ausgelassenes

B r o d t a r e.

Pfund

2/ ordinäres i Gerste- und / , - . . . .

41 Brod aus # % Korn - Mehl ! bestehend

2 ( gemischtes t V, Waizcn- und ( ( . .

41 Brod aus ) % Korn - Mehl l ^stehend

Loth Quint.

5 Wasserweck

4 Milch brod

fr. 20 24 28 28

fr.

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2. Für die andern Städte und Orte des Kreises

ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

21 nmer f iin g : Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältnis; nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.

Amtlicher Theil.

B e k a n n t m a ch u n g.

Die Großherzoglichen Bürgermeister haben aus dem Regierungsblatt Nr. 26 zu publiciren:

Bekanntmachung des Art. 3 des Vertrags vom 8. Mai 1841, wegen der Fortdauer des Zoll- und Handels-Vereins in Beziehung auf die Erhebung und Controlirung der inneren Steuern von Wein, Obstwein, Branntwein, Bier und Tabak betreffend.

Bekanntmachung, die Errichtungen einiger neuen Postvcrbindnngen in der Provinz Oberhessen betreffend.

Gießen, sm 13. September 1857.

Betreffend: Habhaftwerdung des der Ermordung des polnischen Proprietärs

Ignaz Lescziuski verdächtigen flüchtigen Christian Joseph Ahrens aus Fürstenau, Königreich Hannover.

Das

G ro ß h er)ogl ich e Kreisamt Gießen

an

die Größtmöglichen Bürgermeistereien und die Gendarmerie.

Der nachstehend signalisirte Christian Joseph Ahrens von Fürstenau, im Königreich Hannover, ist dringend verdächtig, in der Nacht vom 27. auf den 28. Juni l. I. seinen Herrn, Ignaz Lcsczinski, Proprietär im Gouvernement Warschau, bei welchem er als Gärtner diente, ermordet zu haben. Nach der That ergriff er mit seinem Complicen Rouginoff, einem Knaben von 15 Jahren,