Ausgabe 
16.5.1857
 
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1837.

Darmstadt, am 5. Mai 1857.

Das Großherzogliche

v. D a l w i g f.

Zimmermann.

Abschrift:

Zu Nr. M. d. I. 5662.

Betreffend: Wie oben.

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Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs-Assessor.

Zu Nr. K. G. 3892. ro A* .. .. A ,

m u . Bekanntmachuna.

Vorkehrungen gegen Gefahr aus Gasbeleuchtungsanstalten, hier das deßfaWae Reaulat.'n wegen der Gasbeleuchtung in der Provinzialhauptstadt Gießen 9 Jcegulativ

3 dem im obigem Betreffe erlassenen Regulative vom 7. Januar d.^J., dessen «. 5 lautet wie w

Jit Raumen, in welchen der Gebrauch eines offenen Lichts polizeilich verboten ist darf t

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welche stimmt zur Kenntniß und Nachachtung bekannt gemacht wird * x)' 561)2 b,c nachstehende Abänderung

***.*« 12- ISST. G,°ih»j«Kch--

Anichebliill

für die

an

. s. , Großherpgliches Kreisamt Gießen.

zur Verhütung von Feuersg^fäh? aus"Gasbelc7chtungsanstalten die Best?m2gMAnstchn/ch^d^R"^^^-"'^ erIüffencn Regulativen mci,t oi?er "Ur unter gewissen Modificationen gestattet ist, theilweise von einander abv ich», ^fn hT'" W-ri$en Gasbeleuchtung E^'n nner Revision unterworfen und bestimmen hiermit nach AnhörungNhmo?E'w-r. d-e, deßfallsigen Bestim- Absatz des §. 5 des Regulativs vom 7. Januar d. I. betreffend -^öer-Bau-Direction, daß derrweite

der Provinziachauptstadt Gießen, gleichlautend mit den betreffenden Positiven der anderen Reau'latim ^Beleuchtungs-Anstalten in ,,jn Scheunen und Stallen, sodann in Magazinen für leicht entrünnbar? .ssulatrve, folgende Fassung erhält:

Nur ausnahmsweise kann solche in Ställen, -nieaber in S^ ^ Gegenstände ist Gasbeleuchtung nicht gestattet, bemerkten Eautelcu in solchen Fällen zugelassen werden, wenn nach dem Gutachten' der Paragraphen

in angemessener Entfernung von entzündlichen Stoffen ausgestellt werden" ' b technischen Behörde die Brenner Sie werden hiernach die erforderliche Bekanntmachung erlassen

. Bekanntmachuna

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der seitberiae > T m ,

Hermreich, seines Dienstes entlassen, der Bezirksbote des III Botenbeffrka 1 Botenbezirke des Kreises Gießen,

und der hiesige Bürger und Leineweber, Balthaser Sack, zum Bezirksboten d^s rE Bczirksboten des I. Botenbezirtt

dm 14. Mai 1857. ^röHrzKllL Müms G^n! cr',flnnt worden ist.

In Verhinderung des Km'sraths:

Pietsch,

1 Regierungs-Assessor.

«chchemt wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff 30 fr fiir--------

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Samstag -en 16. Mai