1837.
Darmstadt, am 5. Mai 1857.
Das Großherzogliche
v. D a l w i g f.
Zimmermann.
Abschrift:
Zu Nr. M. d. I. 5662.
Betreffend: Wie oben.
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Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs-Assessor.
Zu Nr. K. G. 3892. ro A ■* .. .. A ,
m u . Bekanntmachuna.
Vorkehrungen gegen Gefahr aus Gasbeleuchtungsanstalten, hier das deßfaWae Reaulat.'n wegen der Gasbeleuchtung in der Provinzialhauptstadt Gießen 9 Jcegulativ
3“ dem im obigem Betreffe erlassenen Regulative vom 7. Januar d.^J., dessen «. 5 lautet wie w
„ Jit Raumen, in welchen der Gebrauch eines offenen Lichts polizeilich verboten ist darf t •
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welche stimmt zur Kenntniß und Nachachtung bekannt gemacht wird * x)' 561)2 b,c nachstehende Abänderung
***.*« 12- ISST. G,°ih»j«Kch--
Anichebliill
für die
an
. s. , Großherpgliches Kreisamt Gießen.
zur Verhütung von Feuersg^fäh? aus"Gasbelc7chtungsanstalten die Best?m2gMAnstchn/ch^d^R"^^^-"'^ erIüffencn Regulativen mci,t oi?er "Ur unter gewissen Modificationen gestattet ist, theilweise von einander abv ich», ^fn hT™' ■" W-ri$en Gasbeleuchtung E^'n nner Revision unterworfen und bestimmen hiermit nach AnhörungNhmo?E'w-r. d-e, deßfallsigen Bestim- Absatz des §. 5 des Regulativs vom 7. Januar d. I. betreffend -^öer-Bau-Direction, daß derrweite
der Provinziachauptstadt Gießen, gleichlautend mit den betreffenden Positiven der anderen Reau'latim ^Beleuchtungs-Anstalten in ,,jn Scheunen und Stallen, sodann in Magazinen für leicht entrünnbar? .ssulatrve, folgende Fassung erhält:
„Nur ausnahmsweise kann solche in Ställen, -nieaber in S^„ ^ Gegenstände ist Gasbeleuchtung nicht gestattet, „bemerkten Eautelcu in solchen Fällen zugelassen werden, wenn nach dem Gutachten' der Paragraphen
„in angemessener Entfernung von entzündlichen Stoffen ausgestellt werden" ' b technischen Behörde die Brenner Sie werden hiernach die erforderliche Bekanntmachung erlassen
. Bekanntmachuna
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der seitberiae > T m ,
Hermreich, seines Dienstes entlassen, der Bezirksbote des III Botenbeffrka 1 Botenbezirke des Kreises Gießen,
und der hiesige Bürger und Leineweber, Balthaser Sack, zum Bezirksboten d^s rE Bczirksboten des I. Botenbezirtt
dm 14. Mai 1857. ^röHrzKllL Müms G^n! cr',flnnt worden ist.
In Verhinderung des Km'sraths:
Pietsch,
1 Regierungs-Assessor.
«chchemt wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff 30 fr fiir „--------
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Samstag -en 16. Mai


