Ausgabe 
15.7.1857
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 kr., für Auswärtige, incl. Pvstauffchlags, 1 st. 53 kr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition <Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). EinrückungSgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

e>6» Mittwoch den 13. Juli 18S7*

P o liiert arerr

für b eu Kreis Gießen, u n d zwar:

1. für dir Provinzialhauptstadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

Ochsenfleisch.........

Kuhfleisch..........

Rindfleisch.........

Kalbfleisch.........

Schweinefleisch........

Hammelfleisch........

Leberwurft.........

Bratwurst.........

Schwartenmagen .......

Blutwurst..........

geräucherter Speck.......

Schinken..........

Dörrfleisch ..........

per Pfund ,/ ff

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kr. 16 13 12

7

16

13

16

20 24

18

32 24

22

per Pfund kr.

Rindsfett............ 20

Nierenfett............ 24

Schweineschmalz. . ........ 28

desgleichen ausgelassenes....... 28

B r o d t a r e.

Pfund kr.

2( ordinäres ', Gerste- und / , , . . . 7

4t Brod aus ) 7, Korn - Mehl | bestehend

2/ gemischtes 7, Waizen- und . 71

4i Brod aus ) 7, Korn - Mehl l ^stehend

Loth Quint.

4 3 Masserweck .......... \

3 3 Milchbrod........... j

2. Für die andern Städte und Orte des Kreises

ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zuaabc befindlich sein.

Amtlicher Theil.

G d i e t a l i e n.

Kaufmann Carl Spruck zu Gießen hat seine Unteragentur für Beförderung von Auswanderern durch Baring, Brothers L Comp., und Philipps, Shaw und Lowther in London, Hauptagent Carl Ahleborn in Mainz, niedergelegt und um Rückgabe der desfalls gestellten Kaution gebeten.

Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Ansprüche, welche der Rückgabe der Kaution entgegengesetzt werden sollen, innerhalb 6 Monaten, vom Tage der ersten Bekanntmachung an gerechnet, bei uns mit der Nachweisung anzumelden sind, daß wegen dieser Ansprüche bei dem zuständigen Gericht Klage erhoben worden ist, widrigenfalls die Rückgabe der Kaution erfolgt.

Gießen, den 23. Juni 1857. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths :

Wolf,

Kreis - Assessor. _____________________________________(1536)

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Gefundene Gegenstände.

Mehrere Schlüssel, ein Strohhut, eine wollene Schürze, einige Taschentücher, eine lederne Geldgurte, ein »raunet Strohhut, ein Paar Unter-Aermel und ein Gürtel. Die Eigenthümer wollen sich auf dem Polizeibüreau zur Empfangnahme melden.

Gießen, am 14. Juli 1857. Der Großherzogliche Polizei-Kommissär für die Provinzialhauptstadt Gießen:

L. Nover.