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für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wüchenllich zwei Mal: MittwvchS und Samstags. - Preis b-S Jahrgang- für Einheimische l fl. 30 fr., für Auswärtig-, inel. PostaufschlagS, 1 ff 53 fr - Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern.. In Gießen bei der Ervedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). - Einrnckungsgebühr für bi« gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften di- gespaltene Zeile 3 kr. - Annoncen in Tab-ll-nform werden doppelt berechnet.
63. Samstag den 8. August lSe>7.
Grob- und Fleischpretft vom 8. August 1857 an:
4 Pfund Roggenbrod 12 kr. 2 Pfund Roggenbrod 6 fr. 4 Pfund gemischtes Roggenbrod 13% kr. 2 Pfund gemischtes Roqgenbrod 6V, kr.
1 Pfund Ochsenfleisch 15 fr. 1 Pfund Kuhfleisch 12 fr. 1 Pfund Rindfleisch 10 fr.________________
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
1778) Die Gießener Jahrmärkte.
Wir setzen das Publikum davon in Kenntnis;, daß in Folge höherer Entscheidung die Gießener Jahrmärkte nach wie vor abgehalten werden, und ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeistereien, dieser Bekanntmachung die möglichste Verbreitung zu geben.
Gießen, den 31. Juli 1857. Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen.
______________________________D. Ebel.____________________
1824) Die nachverzeichneten Gelder:
1) Schulgelder vorn 2ten Quartal 1857,
2) Communalsteuern, 2tes Ziel 1857,
können in den ersten 8 Tagen noch ohne Kosten an die hiesige Stadtkasse bezahlt werden.
Gießen, am 6. August 1857. Der Stadt - Einnehmer:
Enders.
Aufforderung au die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.
1813) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstatt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1857 verfallen sind, »erben aufgefordert, in dem Zeitraum vom 10. August bis zum 12. September d. I. dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 19. Oeto- ber d. I. stattfindet.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im Versteigerungs-Termin gegen baare Zahlung einlösen können.
Die Pfänder aus wollenen Stoffen muffen unbedingt eingelöst werden.
Die Herren Bürgermeister des Kreisamts
bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 6. August 1857.
Die Pfandhausverwaltung.
Bieler. Pfeil.
Versteigerungen.
1775) Montag den 10. August, Nachmittags 2 Uhr,
sollen auf dahiesigem Rathhause die dem verstorbenen Schäfer Johannes Lemp gehörenden Immobilien, wegen Erbauseinauder- setzung, an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden, als:
Flur Nr. DÄlftr.
i 15 Wohnhaus nebst Hofraum
/isiM in der Wolkengasse, neben
ns ) Ludw. Steinmeier,
,9/57 71 Acker am Gänswinkel,
127 Acker vor dem Weiherchen,
Flur Nr. Klfkr.
*%173 357 Acker hinter dem Weiherchen,
2% 192 Acker am Wasserfall,
2%6s 156 Acker auf den 20 Morgen,
27187 194 Acker daselbst,
2% 228 Acker am Schlangenzahl,
2%3I 367 Acker auf dem Aulweg,
23/246 2 1 0 Acker an dem untersten
Weiher.
Gießen, den 31. Juli 1857.
Großherzogliches Ortsgericht Gießen.
In Auftrag des Vorstehers :
C. Weidig, Ortsgerichtsmann.
1772) Dienstag den 18. August, Nachmittags 2 Uhr,
sollen auf dahiefigem Rathhause die zum Nachlaß des August Christian Walther ge- hörenden Immobilien, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen,


