' für Die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: MittwvchS und Samstags. — Preis des Jahrgangs fiir Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, inel. Postaufschlags, 1 fl. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition sCanzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellen form werden doppelt berechnet.
Mittwoch den 8. Juli 18A7.
W. M.
PolL) eitaren
f ii r De n K reis Gieße», n u 6 z w a r:
1. für die Provinzialhailptstadt Gieffen:
K l e i s ch t a x e.
per Pfund
Ochsenfleisch „
Kuhfleisch „
Rindfleisch „
Kalbfleisch „
Schweinefleisch ...... . „ ,,
Hammelfleisch „
Leberwurst .....,A „
Bratwurst „ „
Schwartenmagen „ „
Blutwurst ......... „
geräucherter Speck „ „
Schinken
Dörrfleisch „ „
fr. 16 13 12
7
16
13
16 20
24 18
32 24
22
per Pfund fr.
Rindssect „ „ 20
Nierenfett „ „ 24
Schweineschmalz. . . „ 28
desgleichen ausgelassenes „ „ 28
4 3 Wasserweck i
3 3 Milchbrod \
B r o d t a r
e.
Pfund
Fr.
2 [ ordinäres
' 3 Gerste- und -
7
4 i Brod aus
% Korn - Mehl l
bestehend
14
2/ gemischtes
*/3 Waizen- und [
8
4 i Brod aus
- $ Korn - Mehl i
bestehend
16
Loth Quint.
2. Für dir andern Städte und Orte des Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein. '
Amtlicher T h e i l.
Iu Nr. K. G. 5164. Giessen, am 4. Juli 1857.
Betreffend: Der Paßkarten - Verein, — insbesondere die Benutzung von
Paßkarten durch Fabrikanten, Kaufleute und Handlungsreisende, welche Waarenbestellungen rc., im Umherziehen suchen.
Das
G r ri ß h c r i a g l i ch k K r r i s a m t Gieße«
an
siimmtliche Grichherzuglicht Local-PoltzeLtieamte des Kreises Giessen.
Seit Kurzem sind den diesseitigen Fabrikanten, Kaufleuten und Handlungsreisenden, welche im Königreich Preußen Waarenbestellungen aufsuchen wollten, die zu ertheilenden unentgeldlichen Gewerbscheine von den König!. Preuß. Behörden versagt worden, wenn sie mit einer Paßkarte und nicht mit einem förmlichen Reisepaß legitimirt waren.
Sie werden daher angewiesen, die Gewerbtreibenden hierauf aufmerksam zu machen, damit dieselben keine unnöthigen Reism nach dem Königreich Preußen unternehmen. Sie werden, wenn Fabrikanten, Kaufleute und Handlungsdiener Legitimationspapiere ansprechen, dieselben belehren, daß sie, wenn sic zum Vergnügen nach Preußen reisen wollten, mit Paßkarten versehen sein dürften, daß sie aber, wenn sic Waarenbestellungen aufsuchen wollten, mit einem förmlichen Paß versehen sein müßten.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs - Assessor.


